Online-Schlichtung: Bundesverband Direktvertrieb kooperiert mit dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz

Die 2009 eingerichtete Online-Schlichtungsstelle des ZEV steht Verbrauchern ab sofort auch für Streitfälle mit den im Bundesverband Direktvertrieb Deutschland organisierten Anbietern zur Verfügung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 2 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Matthias Parbel

Um in etwaigen Streitfällen schnelle und unbürokratische Hilfe anbieten zu können und die Zufriedenheit der Kunden weiter zu verbessern, hat sich der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) zu einer Kooperation mit dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) entschlossen. Der gemeinnützige deutsch-französische Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die "Verbraucherrechte in Europa wahrzunehmen und zu fördern".

Unter dem Motto "Wer online einkauft, sollte sich auch online beschweren können" betreibt das ZEV seit 2009 eine Online-Schlichterstelle, die eine rasche außergerichtliche Klärung herbeiführen soll. "In zwei Dritteln aller Fälle führt der Online-Schlichter zum Erfolg und außerdem ist das Verfahren im Gegensatz zu Gerichtsverfahren kostenlos, schneller und unkomplizierter", resümiert ZEV-Vorstand Dr. Martine Mérigeau die in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrungen.

Das Online-Schlichtungsverfahren steht ab sofort auch den Mitgliedern des BDD zur Verfügung – darunter beispielsweise die Deutsche Telekom sowie verschiedene Energieversorger (z.B. DSE, EnBW und LichtBlick). Unterstützt und genutzt wird der "Online-Schlichter" zudem von verschiedenen Landes-Ministerien und-Behörden aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hessen. (map)