Medienwächter stellt Merkels "Staatsfernsehen" im Internet in Frage

Die Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), per Google-Hangout über Integrationspolitik diskutieren zu wollen, hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg alarmiert. Der Regulierer meint, im Prinzip sei dafür eine Lizenz notwendig.

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Bundeskanzlern Angela Merkel kündigte einen Google+Hangout zur Integrationspolitik auch in ihrem eigenen Video-Podcast an.

Die Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), nach ihrem Urlaub auf Ischia am 19. April per Google-Hangout über Integrationspolitik diskutieren zu wollen, hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) alarmiert. Das Vorhaben werfe rundfunkrechtlich und medienpolitisch grundlegende Fragen auf, erklärt die Regulierungsbehörde in einer Mitteilung. So sei für eine solche Videokonferenz mit Live-Chat-Funktion wohl eine Rundfunklizenz erforderlich, da die Regierungschefin damit "eine unbestimmte Vielzahl von Bürgern gleichzeitig" erreichen könne und der Inhalt publizistisch relevant sei. Zudem liege dem Angebot eine genaue Sendeplanung zugrunde, was ebenfalls für eine Form der lizenzpflichtigen Massenkommunikation spreche.

Zu klären wäre im zweiten Schritt, ob eine entsprechende Sendelizenz "mit dem Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks vereinbar" sei, hält die mabb dem Kanzleramt weiter vor Augen. Sie beruft sich dabei auf das 1. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1961 zu dem von Konrad Adenauer geplanten Regierungsfernsehen. Der erste Kanzler der Bundesrepublik hatte gegen Ende seiner Amtszeit die Nase voll von der ARD-Berichterstattung, die ihm zu widerspenstig erschien, und wollte den Bürgern lieber ein zweites bundesweites, "störungsfreies" Propagandaprogramm servieren. Dem Betrieb der "Deutschland-Fernsehen GmbH", die der CDU-Politiker extra dafür einrichten ließ, stellte sich Karlsruhe aber entgegen.

Die mabb tritt mit ihren Bedenken ziemlich spät auf den Plan, da die Kanzlerin die Netzgemeinde bereits seit 2006 mit Podcasts in einem speziellen Video-Blog auf Kosten des Steuerzahlers beglückt. "Diese Fragen treten keinesfalls zum ersten Mal auf", räumt die Behörde ein, die ihre Regulierungsaufgaben bei bundesweiten Veranstaltern und Plattformen zusammen mit den gemeinsamen Organen der anderen Medienanstalten der Länder wahrnimmt. So gebe es etwa auch auf der Webseite des Bundestags "durchaus journalistisch gestaltete Inhalte, die dem Nutzer auf Abruf bereitstehen". Beispielsweise seien die Sitzungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" regelmäßig nach einem transparenten Zeitplan im Netz übertragen worden. Dies gelte etwa auch für sämtliche Plenarversammlungen über das "Parlamentsfernsehen", während die Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus sogar Fraktionssitzungen live streamen wollten.

Bei all diesen Fällen handelt es nach Einschätzung der mabb eindeutig um "Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsorganen im Zeitalter des Internets". Der Direktor der Anstalt, Hans Hege, hält es daher für wichtig, eine medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Online-PR anzustoßen. Es sei nötig, angesichts der zunehmenden Konvergenz "die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet". Eine abschließende Aussage zu der neuen Initiative der Kanzlerin könne er derzeit noch nicht treffen. Die Medienanstalten seien aber grundsätzlich "gehalten, das geltende Recht anzuwenden". (jk)