EuGH weist erste Klagen gegen Gemeinschaftspatent ab

Das höchste EU-Gericht entschied erwartungsgemäß gegen Italien und Spanien: Sie hatten gegen das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit beim EU-Gemeinschaftspatent geklagt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 3 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Mit der am heutigen Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Klagen von Italien und Spanien gegen die "verstärkte Zusammenarbeit" der übrigen 25 EU-Mitglieder beim Gemeinschaftspatent gescheitert (AZ: C-146/13 and C-147/13). Das Gericht folgte dabei wie üblich der Stellungnahme des Generalanwalts Yves Bot vom Dezember 2012.

In einer Mitteilung (PDF-Dokument) begründet der EuGH sein Urteil: "In Anbetracht dessen, dass es den Mitgliedsstaaten nicht möglich ist, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums für die gesamte Union eine gemeinsame Regelung zu erreichen, trägt der angefochtene Beschluss zum Prozess der europäischen Integration bei."

Damit sind zwar die Klagen Spaniens und Italiens gegen das Verfahren als solches vom Tisch. Spanien hat jedoch außerdem Ende März 2013 beim EuGH Klage gegen das Gesetzespaket für das EU-Einheitspatent eingereicht. Gemeinsam mit Italien lehnte das Land die Vereinbarungen im Wesentlichen wegen des Sprachregimes ab: Es sieht vor, dass ein Patentantrag nur noch auf Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht wird. Italien hat jedoch inzwischen das Patentgerichtsabkommen unterzeichnet. Auch von anderer Seite gibt es Kritik am EU-Patent, da es alle Aspekte des materiellen Patentrechts in das zwischenstaatliche Gerichtsabkommen auslagert, die deshalb möglicherweise nicht der Unions-Gerichtsbarkeit unterliegen.

Die verstärkte Zusammenarbeit wurde 2000 im Amsterdamer Vertrag der Europäischen Union eingeführt und soll es einer Gruppe von mindestens neun Staaten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, gemeinsam ein Gesetz zu vereinbaren. Bis dahin war für die Verabschiedung von EU-Gesetzen Einstimmigkeit unter den Mitgliedsstaaten erforderlich. Das Verfahren wurde erstmals bei der Neuregelung des Scheidungsrechts im Jahr 2010 angewendet. (ck)