Bund und Länder setzen Staatstrojaner vorerst nicht ein

Laut Bundesinnenministerium sind sich Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern einig, bis auf Weiteres auf Quellen-Telekommunikationsüberwachungen zu verzichten. Der von Elaman/Gamma gekaufte Trojaner wird noch geprüft.

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Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sind sich einig, bis auf Weiteres auf Quellen-Telekommunikationsüberwachungen zu verzichten". Dies hat das Bundesinnenministerium in einer jetzt von Netzpolitik.org veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des linken Bundestagsabgeordneten Jan Korte erklärt. Zur Begründung heißt es, dass der Test und die Quellcodeprüfung des vom Firmenverbund Elaman/Gamma beschafften Trojaners noch nicht abgeschlossen sei. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die Überwachungssoftware alle Maßgaben der Standardisierenden Leistungsbeschreibung sowie alle rechtlichen Vorgaben erfülle.

Der Kauf des kommerziellen Staatstrojaners durch das Bundeskriminalamt (BKA) ist umstritten. Die Piratenpartei hat darin einen groben Fall von Misswirtschaft ausgemacht, da Generalbundesanwalt Harald Range derzeit generell keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Quellen-TKÜ sieht. Die Piraten haben das BKA daher beim Bundesrechnungshof angeschwärzt. Parallel arbeitet die Polizeibehörde gemeinsam mit Experten weiterer Ämter an einem eigenen Programm, mit dem Internet-Telefonate abgehört werden sollen. Es soll aber nicht vor Ende 2014 fertig sein.

Zum Stand der Eigenentwicklung führt das Innenressort aus, dass am dafür mit eingerichteten "Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung" (CC ITÜ) derzeit von staatlicher Seite auch Abgesandte der Landeskriminalämter Bayern und Hessen sowie des Zollkriminalamts beteiligt seien. Darüber hinaus seien die Firmen CSC Deutschland Solutions und 4Soft als externe Dienstleiter einbezogen worden.

Von den 21 vom BKA ausgeschriebenen Planstellen für das CC ITÜ sind Ministerium zufolge mit Ausnahme von vier Fällen die Auswahlverfahren mittlerweile abgeschlossen. Neun weitere Positionen würden mit vorhandenem BKA-Personal besetzt, "um auch den erforderlichen polizeitaktischen Sachverstand" vorzuhalten. Insgesamt zeigt sich das Innenministerium weiter zuversichtlich, dass ein Staatstrojaner geschaffen werden kann, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und den daraus abgeleiteten Vorkehrungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Dabei ist vor allem sicherzustellen, dass allein die "laufende Telekommunikation" abgegriffen wird.

(anw)