EU-Klageschrift gegen die Fluggastdatenübermittlung bleibt geheim

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Einsicht in die Akte des Verfahrens des EU-Parlaments gegen das vormalige Abkommen zum Transfer von Passenger Name Records in die USA auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes abgelehnt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 106 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Antrag auf Einsicht in die Akte des Verfahrens des EU-Parlaments gegen das vormalige, 2004 beschlossene Abkommen zum Transfer von Flugpassagierdaten in die USA auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) abgelehnt. Die Behörde sieht einen Anspruch auf Zugang zu der sich in ihren Unterlagen befindlichen Klageschrift zum einen nicht gegeben, weil damit "die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden könnten". Hier sei laut IFG ein entsprechender Geheimnisschutz erforderlich, damit "staatsinterne Willensbildungsprozesse ungestört verlaufen können". Dies müsse entsprechend für Organe inter- oder supranationaler Einrichtungen gelten.

Zum zweiten fürchtet das Wirtschaftsministerium auch um "die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik", wenn dem Antrag stattgegeben würde. Dazu führt die Behörde aus, dass der juristische Dienst des EU-Parlaments eine Veröffentlichung seiner Klageschriften rund um die Übermittlung von Passenger Name Records (PNR) ablehne und die Abgeordneten daher nicht vor den Kopf gestoßen werden dürften. In Brüssel heißt es dazu, dass ein Aktenzugang die in den Verfahrensschriften dargelegten Rechtsauffassungen des Parlaments enthüllen und dies wiederum die gegenwärtige weitergehende Prüfung von Fragen der Verarbeitung und der Weitergabe von Fluggastdatensätzen beeinträchtigen würde.

Die Abgeordneten hatten im vergangenen Jahr mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Recht bekommen. Dieser erklärte das erste PNR-Abkommen aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für nichtig. Inzwischen ist auf Basis eines Beschlusses des EU-Rates und einer momentan laufenden Behandlung des Vertrags in nationalen Parlamenten ein neues, von Datenschützern und EU-Abgeordneten wiederum scharf kritisiertes Abkommen zur Übertragung der sensiblen persönlichen Daten in Kraft getreten.

Der Antragsteller, Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, hält die Begründung der Ablehnung in diesem Fall für "falsch und haarsträubend". Das Gerichtsverfahren in Sachen Fluggastdatenübermittlung sei längst abgeschlossen, die Nachfolgevereinbarung schon in trockenen Tüchern. Zudem habe der EuGH inzwischen entschieden, dass nach der mündlichen Verhandlung einer Sache vor dem in Luxemburg angesiedelten Gerichtshof grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den Gerichtsdokumenten bestehe.

Die Ansage des Wirtschaftsministeriums fügt sich ein in eine zunehmende Reihe von Fällen, in denen sich die weiten Ausnahmebereiche des Informationsfreiheitsgesetzes als hinderlich für die Durchsetzung von Bürgerinteressen erweisen. Das Bundesjustizministerium etwa wies jüngst einen Antrag des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung auf Einsicht in die Klageschrift gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zurück. Die Behörde zeigte sich besorgt, dass eine Offenlegung dem laufenden Gerichtsverfahren über die Brüsseler Vorgaben zur Protokollierung der Nutzerspuren schaden und dessen "Integrität" gefährden könne.

Die Vereinigung von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Surfern war zuvor mit ihrem Begehr auf Akteneinsicht in beiden Fällen auch bei der EU-Kommission gescheitert. Als Begründung brachte die Brüsseler Behörde bei der Klageschrift zur Vorratsdatenspeicherung vor, dass die Veröffentlichung von Schriftsätzen in dieser Phase des laufenden Verfahrens "die Verteidigungsrechte der Parteien unterminieren". Auch im zweiten, bereits abgeschlossenen PNR-Verfahren wollten die Brüsseler Gremien ihre Unabhängigkeit im Umgang mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewahrt sehen. (Stefan Krempl) / (jo)

Internal Server Error