Londoner Übereinkommen macht europäische Patente günstiger

Frankreich hat die Ratifizierungsurkunde für das Protokoll zur Reduzierung von Übersetzungskosten bei gewerblichen Schutzrechten des Europäischen Patentamtes eingereicht, sodass die Vereinbarung Anfang Mai in Kraft tritt.

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Frankreich hat nach einiger Verzögerung am gestrigen Dienstag die Ratifizierungsurkunde für das Londoner Übereinkommen beim Auswärtigen Amt eingereicht. Der unter dem Dach des Europäischen Patentamtes (EPA) ausgehandelte Vertrag reduziert die Übersetzungsanforderungen bei Patentanmeldungen. Er soll so die Kosten für gewerbliche Schutzrechte in Europa reduzieren helfen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte das Einlenken Frankreichs als "wichtigen Schritt zur Reform des europäischen Patentsystems". Jetzt sei der Weg frei dafür, befand die SPD-Politikerin, "die innovative Wirtschaft von beträchtlichen Übersetzungskosten für Patente zu entlasten".

Das so genannte Londoner Protokoll kann nun zum 1. Mai in Kraft treten. Besonders begünstigt sieht die Ministerin die deutsche Industrie, die im europäischen Vergleich mit Abstand die meisten Patente anmelde. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen, die bislang in der Regel große Zurückhaltung gegenüber dem Patentschutz an den Tag legen, würden von der Neuregelung profitieren. "Das Übereinkommen setzt Mittel frei, die für zusätzliche Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen", begründete Zypries ihre Freude. "Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Europa und sichert auch in Deutschland Arbeitsplätze in der innovativen Industrie."

Gemäß dem Übereinkommen müssen ausführlichen Patentbeschreibungen im Rahmen eines Antrags beim EPA nur noch in einer der Amtssprachen Deutsch, Englisch und Französisch der Münchner Behörde vorliegen. Staaten, die eine der drei Sprachen haben, verzichten vollständig auf eine Übersetzung. Andere Nationen können zukünftig nur noch verlangen, dass die Patentansprüche in ihrer eigenen Sprache eingereicht werden. Darüber hinaus gehende Beschreibungen wird es in der Regel nur noch in einer der Amtssprachen geben. Nur wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Patentverletzung kommt, können die Vertragsstaaten des Übereinkommens auf einer kompletten Übersetzung des Patents in ihre Amtssprache beharren. Wirtschaftsverbände schätzen, dass trotzdem durchschnittlich rund 30 Prozent der Patententierungskosten eingespart werden können.

Ratifiziert haben das Abkommen, welches das jüngst novellierte Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ergänzt, bislang 12 Staaten einschließlich Deutschlands und Großbritanniens. Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass weitere Staaten rasch folgen und dem Protokoll beitreten. Die französische Regierung verabschiedete erst Ende August 2007 nach langen Debatten ein Gesetz zur Ratifizierung der Vereinbarung. Dass es trotzdem vergleichsweise lange dauerte, bis die Urkunde in Berlin eintraf, hatte bereits bei Patentanwälten zu Sorgen geführt. Sie vermuteten, dass Paris die Abgabe der Erklärung als Verhandlungsposten im Streit um die weitere Reform des EU-Patentsystems nutzen könnte. In der Auseinandersetzung geht es vor allem darum, ein echtes Gemeinschaftspatent und ein zentrales Patentgericht für Europa einzurichten. Softwarepatent-Gegner sehen das Vorhaben kritisch, da sie eine Sanktionierung der weiten, auch Schutzansprüche auf "computerimplementierte Erfindungen" einschließenden Vergabepraxis des EPA fürchten. (Stefan Krempl) / (jk)