Bundestag verlängert Schutzfrist für Tonaufnahmen

Das Parlament hat den umstrittenen Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechts verabschiedet, mit dem die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller um 20 Jahre erweitert werden soll.

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Mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der Grünen hat der Bundestag Donnerstagnacht den umstrittenen Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechts verabschiedet, mit der die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre erweitert werden soll. Diese Regelung wird etwa für jene gelten, die beim einspielen eines Albums beteiligt sind. Genauso lang soll künftig aber auch der Schutz der Urheberrechte von Komponisten und Textern währen. Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung, die Linke votierte dagegen.

Bei Musikwerken mit einem Komponisten und einem Texter soll die ausgedehnte Frist mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen beginnen. Rechteinhaber sollen 20 Prozent ihrer nach Ablauf der bisherigen 50-Jahresspanne erzielten Erlöse zurücklegen. Diese "Mehreinnahmen" sollen von einer Verwertungsgesellschaft als zusätzliche jährliche Tantieme an die eigentlichen Musikmacher ausgeschüttet werden. Zudem sollen ausübende Künstler ihre Abtretungsverträge kündigen können, wenn Tonträger 50 Jahre nach Veröffentlichung nicht mehr in Umlauf gebracht oder aufgeführt werden.

Die Koalition fügte eine Klausel ein, wonach dieses neue Recht zum Kündigen von Übertragungsverträgen mit Plattenproduzenten bei einer gemeinsamen Darbietung mehrerer Künstler dem Vorstand der Gruppe oder des Orchesters zustehen soll.

Eine Aussprache im Plenum fand angesichts der vorgerückten Stunde kurz vor Mitternacht nicht mehr statt, die vorgesehenen Reden gingen nur zu Protokoll. Die CDU/CSU-Fraktion hob hervor, dass der Entwurf eine EU-Richtlinie umsetze und wenig Handlungsspielraum bestanden habe. Es werde sichergestellt, dass zusätzliche Einnahmen in Fällen von Verknüpfungen von Musikkompositionen und Text durch den "wiederauflebenden Schutz" eines bereits gemeinfreien Werks dem Urheber und nicht etwa Plattenfirmen zustehe. Die Liberalen merkten an, dass Werkvermittler eine "wertvolle Dienstleistung" erbrächten und ihre "Symbiose" mit Urhebern besonders schützenswert sei.

Aus der SPD-Fraktion hieß es dagegen, dass die mit der Richtlinie verbundene, von der Rechteverwerter-Lobby in Brüssel durchgesetzte Ausdehnung der Schutzfristen sachlich nicht notwendig sei. Mehreinnahmen kämen nur einigen wenigen Stars und ihren Plattenfirmen zugute, rügte die Linke. Die Grünen monierten, dass die Verlängerung politisch problematisch sei, da sie zu Lasten der Interessen der Verbraucher sowie der eigentlichen Werkschöpfer gehe. Sie hätten sich trotzdem entschieden, die Umsetzung der EU-Vorgaben mit dem Entwurf zu unterstützen. (anw)