Bundesrat lehnt Brüsseler Vorstoß zum Breitbandausbau ab

Der Plan der EU-Kommission, die Kosten beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu senken, stößt im Bundesrat auf Ablehnung. Die Länderkammer hält Brüssel für nicht zuständig.

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Der Bundesrat hat am Freitag den Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zur Kostensenkung beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zurückgewiesen. Der aufgezeigte Weg, breitbandige Kommunikationsdienste schneller auszubauen, indem vorhandene Infrastrukturen zur Gas-, Strom-, Fernwärme- oder Wasser-Versorgung mitzunutzen, erscheint der Länderkammer laut einer jetzt verabschiedeten Stellungnahme (PDF-Datei) zwar als "durchaus zielführend". Dafür sei aber nicht die EU-Kommission zuständig, sondern die Mitgliedsstaaten.

Prinzipiell hält es der Bundesrat für unerlässlich, in diesem Bereich Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern, zumal das vorgesehene Förderbudget von rund neun auf eine Milliarde Euro zusammengestrichen worden sei. Die Länder sind aber der Ansicht, dass neue Rechte und Pflichten für Unternehmen und staatliche Stellen die Abläufe erheblich bürokratisieren würden.

Das Telekommunikationsrecht enthalte bereits Vorschriften für die Mitnutzung alternativer Infrastrukturen. Zudem träfe der Mehraufwand vor allem kommunale Netzbetreiber und Versorgungsbetriebe. Diese könnten zudem dazu gezwungen werden, auch gegen ihren Willen den Zugang zu ihren "physischen Infrastrukturen" zu gewähren, wodurch unangemessen in ihre Eigentums- und Nutzungsrechte eingegriffen würde.

Insgesamt würde eine zusätzliche europäische Regelung "lediglich zu mehr Rechtsunsicherheit führen", meint der Bundesrat. Es wären viele Verwaltungsverfahren vor der neu zu schaffenden "nationalen Streitbeilegungsstelle" zu befürchten. Zu weit gehe auch das Ansinnen, dass neue und renovierte Gebäude von Vornherein mit einer "hochgeschwindigkeitsfähigen Breitbandinfrastruktur" ausgestattet werden müssten. Die Länderkammer rät der Kommission daher, lediglich eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten herauszugeben. (anw)