Flatrate-Kappung: Verbraucherschützer mahnen Telekom ab

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Telekom wegen der Vertragsklausel zur DSL-Drosselung abgemahnt. Mit einem derart gekappten Anschluss sei es nicht möglich, das Internet zeitgemäß zu nutzen.

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  • Martin Holland

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Telekom wegen der Drosselungs-Klausel in neuen DSL-Verträgen abgemahnt. Das teilte der gemeinnützige Verein am heutigen Montag mit. Die Verbraucherschützer verlangen, dass die seit dem 2. Mai geltenden Klauseln wieder aus den DSL-Verträgen gestrichen werden. Sie ermöglichen es der Telekom, die Geschwindigkeit des Internetzugangs auf 384 kBit/s zu drosseln, wenn ein bestimmtes monatliches Datenvolumen erreicht wurde. Das bedeute etwa für VDSL-Kunden eine "satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent".

Die Verbraucherzentrale ist überzeugt, dass die verbleibende Übertragungsrate nach der Drosselung es unmöglich mache, das Internet zeitgemäß zu nutzen. Eine Internetseite zu öffnen bedeute unter diesen Umständen bereits eine harte Geduldsprobe. Ohne Qualitätseinbußen könne man dann außerdem weder Internetvideos angucken noch online Musik hören. Und wenn "wie üblich" mehrere Geräte gleichzeitig auf die Verbindung zugreifen, drohe die Verbindung zu ersticken.

Die so entstehende Benachteiligung der Verbraucher sei nicht hinzunehmen. Ihnen würde über das Kleingedruckte die Möglichkeit eines diskriminierungsfreien Zugangs zu allen Diensten genommen. Der Telekom bleiben laut Verbraucherzentrale nun zehn Tage Zeit, um einen Verzicht auf die Klausel zu erklären. Tue sie dies nicht, müssten die Gerichte entscheiden, ob die Drosselung zulässig ist oder nicht.

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(mho)