7.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing

Systematische Erniedrigungen und Ausgrenzungen im Job sind Mobing. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg bestätigt und einem IT-Mitarbeiter 7.000 Euro Schmerzensgeld zugestanden.

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Von
  • Marzena Sicking

Die dauerhafte Persönlichkeitsverletzung eines Arbeitnehmers durch Vorgesetzte und Kollegen kann als Mobbing gewertet werden und einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Entscheidend für die Bewertung ist das Gesamtbild, dass sich durch die einzelnen Handlungen ergibt, so das Arbeitsgericht Siegburg in seinem Urteil (vom 11.10.2012, Az.:1 Ca 1310/12).

In dem verhandelten Fall war ein Arbeitnehmer seit 1992 in der IT-Abteilung eines Unternehmens zunächst als Bereichsleiter Softwareservice beschäftigt. Diese Hierarchieebene wurde im Rahmen einer Umstrukturierung 2005 abgeschafft, danach war er als Task Manager Informations-Technologie im Unternehmen tätig. Ein Jahr machte er das mit, dann suchte er erstmals das Gespräch mit seinem Vorgesetzten, dass sich im Lauf der Zeit mehrfach wiederholte. Der Mann sprach seinen Chef darauf an, dass er mit seiner Arbeit nicht ausgelastet sei und bat um weitere Aufgaben. Etwa zeitgleich wurde der Mann stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats.

2009 beklagte er sich erneut bei seinem Vorgesetzen darüber, dass er kaum oder gar keine echte Aufgaben habe. Der Chef reagierte mit dem "Angebot" das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer geringen Abfindung aufzulösen. Das lehnte der Arbeitnehmer ab.

Danach folgten Erniedrigungen des Arbeitnehmers per Mail und gezielte Gemeinheiten. So wurde sein Urlaub nicht genehmigt, der seiner Kollegen aber schon und das, obwohl sich die Mitarbeiter untereinander in Bezug auf die Urlaubsnahme schon abgesprochen hatten. Auch musste er seinen Schreibtisch räumen und den Schlüssel für die Firma abgeben. Sein neuer Arbeitsplatz hatte keinen PC, einen Bürostuhl ohne Lehnen und war so ausgerichtet, dass er seinen Kollegen den Rücken zukehren musste. Außerdem bekam er die Anweisung, täglich Arbeitsberichte zu verfassen (obwohl die Tätigkeiten bereits durch ein System erfasst wurden) und EDV-Schrott zu sortieren. Er wurde nach dem Besuch der Toilette zum Chef zitiert und dort beschuldigt, die Toilette "unsauber" hinterlassen zu haben.

Der Arbeitsplatzkonflikt spitzte sich so zu, dass der Angestellte an einer Depression erkrankte und vorübergehend arbeitsunfähig war. Der Versuch seiner Wiedereingliederung scheiterte, weil er sofort wieder schlecht behandelt wurde und die Depression zurückkam. Er erhielt sogar eine Abmahnung, weil er eine Krankschreibung nicht bis 9 Uhr, sondern erst um 12 Uhr abgegeben hatte. Nun reichte es dem Arbeitnehmer er verklagte seinen Arbeitgeber auf Schmerzensgeld wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.

Die Richter hatten keinen Zweifel daran, dass in dem Fall echtes Mobbing vorlag. Sie sprachen dem Mann 7.000 Euro Schmerzensgeld zu und bestätigten: Der Arbeitgeber habe den Mitarbeiter systematisch ausgegrenzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen. Dem Opfer sei suggeriert worden, fachlich und persönlich ungeeignet und minderwertig zu sein. Das habe seine persönliche Würde verletzt. (gs)