US-Präsident erlässt Open-Data-Verordnung

Barack Obama will dem US-Portal für Verwaltungsinformationen Data.gov neues Leben einhauchen. Daten, die in neuen oder künftig überholten IT-Systemen lagern, sollen in maschinenlesbaren Formaten vorgehalten werden.

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US-Präsident Barack Obama will dem vor zwei Jahren ins Straucheln gekommenen US-Portal für Verwaltungsinformationen Data.gov neues Leben einhauchen. Laut einer Verordnung, die das Weiße Haus am Donnerstag herausgegeben hat, sollen Daten in neuen IT-Systemen der Regierung und anderer staatlicher Behörden künftig in "offenen und maschinenlesbaren Formaten" vorgehalten werden. Die gleiche Anforderung gilt für Datenverarbeitungsanlagen, die modernisiert oder nachgebessert werden. Die Informationen sollen dann auch über das Open-Data-Portal der US-Regierung verfügbar sein.

Data.gov lebte bislang vor allem von "Spenden" an Informationsbeständen einzelner Behörden, die zudem unterschiedlichste Formate hatten. Mit der neuen Bestimmung soll ein permanenter Datenzufluss für das Portal sichergestellt werden. Ausfiltern müssen die Ämter personenbezogene oder anderweitig sensible sowie Informationen, die nicht zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Erweitert wird zudem eine Anordnung aus dem vergangenen Jahr, wonach IT-Systeme der Verwaltung über eine öffentliche Schnittstelle für kommerzielle App-Entwickler verfügen sollen. Erste Richtlinien für "Open Government" hatte die Obama-Regierung gleich nach der Amtseinführung 2009 angekündigt und wenig später veröffentlicht.

Das Office of Management and Budget (OMB) des Weißen Hauses soll eine Open-Data-Richtlinie erlassen und innerhalb von drei Monaten in die Zielvorgaben aller betroffener Verwaltungseinrichtungen implementieren. Unabhängige Behörden wie die Federal Communications Commission (FCC) sollen den gleichen Standards folgen. Schon nach 30 Tagen soll der Chief Information Officer (CIO) der USA, Steven VanRoekel, ein Online-Register mit Werkzeugen und Praxisbeispielen für die Integration offener Datenstandards in ihre Systeme herausgeben. Hierzulande hat der Bundestag vorigen Monat ein neues E-Government-Gesetz verabschiedet, wonach amtliche Bekanntmachungen auch in digitaler Form erscheinen und in maschinenlesbarer Form ins Internet gestellt werden sollen. (anw)