Bundesverfassungsgericht verkündet Ende Februar Urteil zu Online-Durchsuchungen

Am 27. Februar will das Gericht sein Grundsatzurteil zu den unter anderem vom Bundesinnenministerium geforderten Online-Durchsuchungen verkünden.

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Das Bundesverfassungsgericht wird am 27. Februar sein Grundsatzurteil in dem Verfahren "Online-Durchsuchung" verkünden. Das teilt das Gericht heute mit. Die Sitzung ist für 10 Uhr anberaumt. Die mündliche Verhandlung hatte am 10. Oktober stattgefunden.

In dem Verfahren geht es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt. Dagegen hatten die Autorin Bettina Winsemann (alias Twister), ein Mitglied der Partei Die Linke und drei Rechtsanwälte voriges Jahr Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zu den Klägern gehört auch der FDP-Politiker Gerhart Baum. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für die Einführung der Befugnis zur Online-Durchsuchung.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(anw)