Apple klagt gegen Clone-Hersteller Psystar

In einer bei einem kalifornischen Bezirksgericht eingereichten Klage wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, Lizenzen, Marken und Patenten fordert Apple unter anderem Schadenersatz und den Einzug bereits verkaufter Clones.

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In seiner 35-seitigen Klageschrift wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, Lizenzen, Marken und Patenten fordert Apple von Psystar Schadenersatz, Erstattung der Anwaltskosten, den Stopp des Verkaufs und sogar den Einzug bereits veräußerter Computer. Die Apple-Anwälte werfen dem Cloner aus Miami vor, gegen die Lizenzbedingungen von Mac OS X 10.5 alias Leopard sowie Leopard-Server verstoßen zu haben, nach denen man das Betriebssystem nur auf originaler Apple-Hardware installieren darf. Außerdem biete Psystar Updates für das Betriebssystem an, die entweder direkt von Apple stammten oder in modifizierter Version weitergegeben worden seien.

Die Anwälte behaupten weiter, man erhalte eine Vollversion des Mac OS nur zusammen mit einem Apple Computer. Nach dieser juristischen Spitzfindigkeit hätte Psystar Update-Versionen verwendet. Schaden sei Apple auch entstanden, weil Psystar schlechten Support biete, unseriöses Geschäftsgebahren an den Tag lege (etwa durch mehrfachen Wechsel der Firmenanschrift), minderwertige, zum Teil gar nicht funktionierende Ware verkaufe und diese in Zusammenhang mit Marken und Produkten von Apple bringe. Die Klage wurde bereits am 3. Juli verfasst und bei einem nordkalifornischen Bezirksgericht eingereicht.

Psystar bot im April normale PCs zunächst unter dem Namen OpenMac an, änderte den Namen dann aber in OpenComputer. Auf Wunsch sollten die Geräte mit vorinstalliertem Mac OS X geliefert werden. Der Cloner bot dann auch Rack-mounted-Server mit vorinstalliertem Mac-OS-X-10.5-Server an. Psystar-Mitarbeiter hatten in der Vergangenheit geäußert, sie sähen einer juristischen Auseinandersetzung gelassen entgegen, da sie keine Raubkopien verkaufen würden und die Koppelung einer Betriebssystemlizenz an einen Computer (jedenfalls in den USA) nicht zulässig sei. (jes)