Streit über Lehrerbenotungen im Internet geht in die Verlängerung

Eine Gymnasiallehrerin, die mit Klagen gegen Benotungen durch Schüler im Internet gescheitert war, geht erneut in die Berufung. Unterdessen sucht eine andere schlecht bewertete Lehrerin ebenfalls die juristische Auseinandersetzung.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Eine Gymnasiallehrerin, die ihre Benotung durch Schüler im Internet verhindern will, geht nach einer juristischen Niederlage in Berufung. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Köln sagte der Nachrichtenagentur dpa am heutigen Mittwoch auf Anfrage, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Kölner Landgerichts sei vor wenigen Tagen eingegangen. Das Landgericht hatte am 30. Januar entschieden, dass die Bewertung von Lehrern im Internetportal "Spickmich" rechtmäßig ist. Benotungen in Kategorien wie "gut vorbereitet", "fair" oder "menschlich" seien zulässige Meinungsäußerungen der Schüler. Die Lehrerin für Deutsch und Religion sieht sich dagegen verunglimpft und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Ziel der Lehrerin, die von ihren Schülern anfangs lediglich mit der Gesamtnote 4,3 bewertet worden war, ist nach Angaben ihrer Anwälte eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht. Dazu müsse zunächst der Zivilrechtsweg ausgeschöpft sein. Das OLG Köln wird sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall befassen. Die Lehrerin hatte ihre Benotung schon 2007 per einstweiliger Verfügung stoppen lassen wollen, war aber vor dem Kölner Landgericht gescheitert. Das OLG hatte das Urteil im November 2007 bestätigt und wird nun demnächst im sogenannten Hauptsacheverfahren entscheiden. Die Zeit berichtet unterdessen von einer weiteren Klage einer schlecht bewerteten Lehrerin (3,8) gegen das nicht-kommerzielle "Spickmich"-Portal. Diese Verhandlung soll am 12. März vor dem Landgericht Duisburg stattfinden.

Auch in Frankreich sorgt die Benotung von Lehrern im Internet für juristischen Disput. Anders als hierzulande gab das Pariser Landgericht aber zuletzt den Pädagogen recht. Es wies die Betreiber der Website "note2be" an, künftig keine Lehrernamen mehr zu veröffentlichen. Informations- und Meinungsfreiheit würden an ihre Grenzen stoßen, wenn der Bildungsbetrieb gestört werde, befanden die Richter. Die Betreiber der Website wurden zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt und müssen zudem 3000 Euro an den klagenden Lehrerverband sowie eine symbolische Geldstrafe von je einem Euro an die 30 klagenden Lehrer zahlen. Bei Zuwiderhandlungen müssen die Website-Betreiber mit einer Geldstrafe von 1000 Euro pro Tag rechnen.

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