Adware-Hersteller scheitert auch vor Berufungsgericht mit Klage gegen Kaspersky

Der Sicherheitssoftware-Hersteller, der auf Rechnern Software des Adware-Herstellers Zango filtert, genießt auch nach Meinung der Berufungsinstanz Immunität nach dem Communications Decency Act.

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Der Sicherheitssoftware-Hersteller Kaspersky Labs kann vom Adware-Hersteller Zango nicht für die Einstufung von dessen Software als "potenziell unerwünscht" belangt werden. Wie die Vorinstanz hat nun auch ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Washington entschieden, dass Kaspersky gemäß dem Communications Decency Act (CDA) von der Verantwortung für Handlungen einzelner Nutzer ausgenommen ist. Das Unternehmen falle als Provider eines "interaktiven Computerdienstes" unter die Bestimmungen des Gesetzes, da es über das Internet Software und Updates bereit stelle. Zango hatte bezweifelt, dass dies ausreicht, damit Kaspersky Immunität genießen könne.

Zango stört sich daran, dass seine Programme wie "Seekmo" nicht reibungslos funktionierten, wenn auf einem Rechner gleichzeitig die Software Kaspersky Internet Security (KIS) installiert ist. Kaspersky ordnet diese Software als Adware und darüber hinaus als potenzielle Spyware ein und verhindere, dass sich eine Zango-Toolbar in den Webbrowser einbinden lässt. Außerdem blende KIS bei jedem Versuch einer Zango-Software, auf das Internet zuzugreifen, einen Warnhinweis ein. Zwar werde zur Warnung auch die Option eingeblendet, diese dauerhaft zu unterdrücken, doch funktioniere diese nicht. Nutzer, die bereits KIS auf ihrem Rechner installiert haben, würden am Download von Zango-Software gehindert. Solche Probleme habe das Unternehmen nicht mit anderen Anbietern von Sicherheitssoftware wie McAfee oder Symantec.

Die Berufungsinstanz bestätigte nun das Urteil des Bundesbezirksgerichts von September 2007. Einer der drei Richter des US Court of Appeals for the Ninth Circuit warnte aber davor, die in dem Gesetz CDA gefassten Bestimmungen zur Immunität zu großzügig zu interpretieren. Unter sie fallen solche Inhalte, die obszön, unzüchtig, schmutzig, ausufernd gewalttätig, belästigend oder in anderer Weise anstößig sind. Es bestehe die Gefahr, dass Filtersoftware dazu genutzt werde, der Konkurrenz zu schaden. Zwar habe der Computernutzer bei Filtersoftware die freie Wahl und könne solche deinstallieren, die ihm nicht gefalle. Allerdings könne Software auch Inhalte filtern, ohne dass der Nutzer dies feststellen könne. (anw)