Flatrate-Drosselung: Was wird aus Videoload?

Offenbar hat die Telekom noch nicht entschieden, wie sie im Hinblick auf die Netzneutralität künftig mit dem hauseigenen Video-on-Demand-Angebot verfahren will.

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Von
  • Volker Zota

Bei der Deutschen Telekom könnten auch Teile des eigenen IPTV-Angebots Entertain von der geplanten Tempo-Bremse bei Überschreitung einer bestimmten Datenmenge betroffen sein. Der Konzern bestätigte entsprechende Informationen der Tageszeitung Die Welt. Dabei geht es konkret um den kostenpflichtigen Dienst Videoload, bei dem Filme per Video on Demand (VoD) aus dem Netz abgerufen werden können.

Die Telekom bietet Videoload als Teil seines IPTV-Pakets an, der VoD-Dienst kann aber auch von jedermann über das Internet genutzt werden. Nach dem Gebot der Netzneutralität müsste die Telekom den Dienst daher auch bei den Entertain-Kunden auf die Volumengrenze anrechnen. Dies hatte Telekom-Chef René Obermann Ende April betont. Demnach sollten Telekom-eigene Internetdienste wie Videoload oder die Telekom-Cloud auf die Datenmenge angerechnet werden, während Entertain als eine von den "Landesmedienanstalten durchregulierte separate Fernseh- und Medienplattform" von der Flatrate-Kappung ausgenommen sei.

Doch so ganz sicher scheint sich die Telekom noch nicht zu sein, wie es mit Videoload weitergehen soll. Laut Welt-Bericht heißt es in der Stellungnahme für die Bundesnetzagentur, es sei noch nicht entschieden, ob auch das integrierte VoD-Angebot Videoload zukünftig von der Berechnung des Highspeed-Volumens und von der Bandbreitenbegrenzung ausgenommen werde.

Um die Netzneutralität zu wahren und keinen weiteren Ärger auf sich zu ziehen, bleiben der Telekom grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie könnte Videoload aus der heutigen Entertain-Tarifstruktur auskoppeln, als reinen Internet-Service laufen lassen und den verursachten Traffic auch auf die Volumengrenze ihrer IPTV-Kundschaft anrechnen. Alternativ könnte das Unternehmen Videoload für die Entertain-Kunden als separat vergüteten "Managed Service offerieren.

Die Telekom hatte zum 2. Mai in den Geschäftsbedingungen für Neukunden eine Klausel mit einer Obergrenze für das monatliche Datenvolumen bei Festnetz-Flatrates eingeführt. Wird der Wert überschritten, kann die Geschwindigkeit der Internet-Verbindung drastisch gedrosselt werden. Die Telekom betont, dass die Tempo-Bremse frühestens im Jahr 2016 greifen solle.

Auch danach solle es für einen Aufpreis von voraussichtlich 10 bis 20 Euro noch Flatrates mit unbegrenztem Hochgeschwindigkeits-Datenvolumen geben. Die Telekom begründet die Daten-Obergrenze mit hohen Investitionen in den Ausbau der Netze bei sinkenden Umsätzen. Zugleich betont sie, dass die konkreten Eckpunkte bis 2016 noch an die Marktentwicklung angepasst werden sollen. (mit Material von dpa) / (vza)