Bildungsgewerkschaft und Studentenverband protestieren bei UN gegen Studiengebühren

GEW und der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften wollen erreichen, dass Deutschland von der UN für die Einführung von Studiengebühren gerügt wird.

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) wenden sich an die UN, um "auf die Verletzung des Rechts auf Bildung durch Studiengebühren aufmerksam" zu machen. Sie haben heute in Berlin einen Bericht vorgelegt, laut dem Deutschland durch die Einführung von Studiengebühren gegen den Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verstößt. Bundestag und Bundesrat hätten den Sozialpakt 1973 ratifiziert. Deutschland sei damit dazu verpflichtet, "den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere die allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich" zu machen.

Die Bundesrepublik sei bereits im Zusammenhang mit der Einführung von Verwaltungsgebühren von dem für die Überwachung des UN-Sozialpakts zuständigen UN-Ausschuss gemahnt worden, keine zusätzlichen Gebühren einzuführen. Bis zum Sommer 2006 sollte die Bundesregierung dem UN-Ausschuss über den Stand der Umsetzung des UN-Sozialpakts berichten. fzs und GEW kritisieren, dass die Bundesregierung diesen Staatenbericht noch nicht vorgelegt habe. Die beiden Organisationen fordern die UN auf, "ihre völkerrechtlichen Kontrollrechte auszuschöpfen und die Bundesrepublik Deutschland zu rügen". Falls es dazu komme, könnten sich Bund und Länder sowie die Rechtsprechung nicht länger über die Verbindlichkeit des im UN-Sozialpakt verankerten Rechts auf Studiengebührenfreiheit hinwegsetzen.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am 9. Oktober die Berufung einer Studentin zurückgewiesen, die beim Verwaltungsgericht Minden vergeblich auf Rückzahlung einer Studiengebühr geklagt hatte. Die Studentin hatte ihre Klage damit begründet, die Einführung von Studiengebühren verstieße gegen Art. 13 Abs. 2 Buchst. c des Sozialpakts. Das Oberverwaltungsgericht war nicht dieser Ansicht, sondern wies in seiner Begründung unter anderem auf einen eher politisch-programmatisch und nicht rechtsverbindlichen Charakter dieses Vertragswerks hin. Entgegen diesem Urteil bleiben fzs und GEW bei ihrer Auffassung, dass der UN-Sozialpakt in Deutschland rechtsverbindlich sei. (anw)