Österreichs Datenschutzrat gegen E-Voting

Gegen die Einführung der Online-Stimmabgabe per Verordnung haben sich österreichische Datenschützer ausgesprochen. Sie fordern eine umfassende verfassungsrechtliche Diskussion.

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Der Datenschutzrat der Republik Österreich hat sich in einer Stellungnahme gegen die Stimmabgabe über das Internet bei Wahlen (E-Voting) ausgesprochen. Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) plant, E-Voting per Verordnung bei den 2009 anstehenden Wahlen zur Studentenvertretung Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) einzuführen. Die ÖH selbst steht diesem Plan ablehnend gegenüber. Sie erhält nun überraschend Unterstützung durch den Datenschutzrat, wobei der genaue Inhalt dessen Stellungnahme noch nicht veröffentlicht wurde.

Der Vorsitzende Harald Wögerbauer, der auch Politischer Koordinator der ÖVP ist, teilte mit, dass der Datenschutzrat vor der Einführung des E-Voting eine umfassende verfassungsrechtliche Diskussion fordert. "In diese Diskussion müssen alle Betroffenen mit einbezogen werden: Bund, Länder und Gemeinden, denn hierfür ist eine einheitliche Meinungsbildung vonnöten", betonte Wögerbauer. Es müssten erst die verfassungs- und einfachgesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. "Eine Verordnung allein ist sicher nicht zielführend", meint Wögerbauer.

Die Stimmung im Datenschutzrat sei mit Ausnahme der ÖVP-Mitglieder ablehnend, erklärte ein Mitglied des Gremiums gegenüber heise online. Insbesondere sei vermerkt worden, dass keine der drei Kriterien des Wahlrechts, frei, geheim und persönlich, durch E-Voting-Lösungen garantiert werden könne.

Robert Krimmer, Organisator der E-Voting Competition 2008, vertrat in einer Reaktion die Auffassung, dass E-Voting bei Interessenvertretungen in Österreich bereits jetzt gesetzlich zulässig sei, nicht jedoch bei Wahlen zu Gebietskörperschaften. Die ÖVP möchte auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament im kommenden Jahr die Stimmabgabe via Internet zulassen. (Daniel AJ Sokolov) / (vbr)