NDR will gegen Gebührenurteil in Berufung gehen

Gegen das vom Braunschweiger Verwaltungsgericht gesprochene Urteil zur Gebührenerhebung für beruflich genutzte Computer in der Privatwohnung will der in dem Fall beklagte Norddeutsche Rundfunk die Zulassung zur Berufung beantragen.

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Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) will gegen das am vergangenen Dienstag gefällte Urteil zur Gebührenerhebung auf beruflich genutzte PCs die Zulassung zur Berufung beantragen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte entschieden, dass eine separate Rundfunkgebühr für einen beruflich genutzten PC in der Wohnung rechtswidrig ist, wenn in den Räumlichkeiten herkömmliche Empfangsgeräte zur privaten Nutzung bereitgehalten und für diese bereits Gebühren entrichtet werden.

Auch der in einer Wohnung beruflich genutzte PC falle unter die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte, begründete das Gericht die Entscheidung unter Hinweis auf den Wortlaut der entsprechenden Vorschrift im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Der in dem Verfahren beklagte NDR hatte hingegen argumentiert, die Befreiung für Zweitgeräte gelte erst dann, wenn bereits ein "nicht ausschließlich privat" genutztes Gerät angemeldet sei. Das hatte der alleine entscheidende Richter als Interpretation zurückgewiesen, die der Wortlaut des Gesetzes nicht hergebe.

Der NDR bleibt bei seiner Auslegung des § 5 Abs. 3 RGebStV. Die Entscheidung des Richters gehe "leider von einer unzutreffenden Auslegung der maßgeblichen Vorschrift" aus, teilte der Sender dazu auf Anfrage mit. Entgegen der Auffassung des Gerichtes bestehe eine Rundfunkgebührenpflicht für ein sogenanntes "neuartiges Rundfunkempfangsgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich dann, wenn im nicht ausschließlich privaten Bereich nicht schon ein sogenanntes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit gehalten wird" – also zum Beispiel ein beruflich genutzter und separat angemeldeter Fernseher.

Der NDR will nun Antrag auf Zulassung zur Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen. Dafür hat der Sender einen Monat Zeit, innerhalb eines weiteren Monats muss er den Antrag begründen. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Berufung sieht Kläger Norbert Simon gelassen entgegen. Der Braunschweiger Richter habe sein Urteil wohlüberlegt gefällt, erklärte Simon gegenüber heise online. Nun sei erst einmal abzuwarten, ob der Antrag überhaupt Erfolg habe. (vbr)