Gegenwind für Patenttrolle in den USA

Mit mehreren Maßnahmen will die US-Regierung Firmen die Arbeit erschweren, die keine Produkte herstellen und mit Patentklagen Lizenzzahlungen erpressen. Gegner von Software-Patenten hingegen spüren Rückenwind.

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Von
  • Christian Kirsch

Nur zwei Jahre nach der bislang letzten großen Reform des US-Patentrechts 2011 kündigt Präsident Obama nun weitere Schritte an, die sowohl missbräuchliche Patentklagen als auch die Streitereien um Software-Patente eindämmen sollen. Patentverwerten (patent assertion entities), umgangssprachlich "Patenttrolle" genannt, hatte Obama im Februar 2013 vorgeworfen, im Wesenlichen die Ideen anderer zu "kidnappen" und Lizenzgebühren abzupressen. Sein jetziger Vorschlag sieht fünf administrative und sieben legislative Maßnahmen vor.

An erster Stelle steht die Verpflichtung für Patentantragsteller und -inhaber, den tatsächlichen Eigentümer oder die "interessierte Partei" zu nennen. Zur Begründung heißt es, Patenttrolle gründeten oft Scheinfirmen, um ihre Tätigkeit zu verschleiern. Dadurch könnten Beklagte weder herausfinden, welche Patente ihr Gegner tatsächlich besitze, noch Verbindungen zwischen verschiedenen Trollen erkennen. Dieses Vorhaben dürfte in erster Linie auf große Patentverwerter wie Intellectual Ventures abzielen: Der vom ehemaligen Microsoft-Manager Nathan Myhrvold mitgegründete Patentverwerter hat sein Portfolio von 40.000 Patenten auf zahlreiche Tochterfirmen verteilt.

Bundesbezirksgerichte, die erste Instanz in Patentverletzungsverfahren, sollen in Zukunft unterlegenen Klägern die Kosten der Beklagten aufbürden dürfen. Diese Regelung gibt es schon im US-Urheberrecht, sie soll missbräuchliche Klagen eindämmen. Damit dürften solche gemeint sein, die nur eingereicht werden, um Lizenzgebühren für Patente zu erpressen. Das beklagte Unternehmen kann die enormen direkten und indirekten Kosten für einen Prozess meist nicht aufbringen und einigt sich deshalb außergerichtlich auf relative niedrige Lizenzzahlungen. Dadurch kommt es nicht zu einer Gerichtsentscheidung, ob das jeweilige Patent überhaupt gültig oder verletzt ist. Bereits 2012 hatten zwei Senatoren einen interfraktionellen Gesetzentwurf vorgestellt, der die von Obama verlangte Kostenregelung vorsieht. Er beschränkte sich jedoch auf Hard- und Software.

Aus Sicht des Open-Source-freundlichen Patent-Blogs Groklaw ist vor allem die dritte gesetzgeberische Maßnahme wichtig: Sie sieht eine leichtere Überprüfung bereits erteilter Software-Patente vor. Der America Invents Act von 2011 hatte bereits die nachträgliche Überprüfung von Schutzrechten für Geschäftsverfahren erleichtert, jedoch "technologische Erfindungen" ausdrücklich davon ausgenommen.

Weitere Gesetze sollen Nutzer von Endprodukten vor Patentansprüchen schützen und die Regeln der US-Handelskommission (ITC) bei Verkaufsverboten wegen Patentverletzungen denen der bisherigen Rechtsprechung angleichen. Zudem sollen schon erste anwaltliche Schreiben wegen einer Patentverletzung (demand letter) in Zukunft öffentlich zugänglich sein und die ITC soll flexibler über die Einstellung ihrer Richter entscheiden.

Gleichzeitig mit seinem Maßnahmenkatalog ließ der US-Präsident eine Studie zu den wirtschaftlichen Folgen der von Patenttrollen losgetretenen Patentprozesse veröffentlichen. Sie zieht einen historischen Vergleich zu Klagen wegen Patentverletzungen bei Farm- und Eisenbahnausrüstungen: Damals habe es eine große Verunsicherung gegeben, ob überhaupt ein gültiges Patent verletzt worden sei. Nachdem die Patentansprüche enger gefasst werden mussten, sei "dieses Geschäftsmodell nicht mehr profitabel gewesen und Prozesse dieser Art" seien dramatisch zurückgegangen. (ck)