Bundesrat winkt verlängerte Schutzfristen für Tonaufnahmen durch

Die Länderkammer hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, mit dem die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre erweitert werden soll.

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Der Bundesrat hat am heutigen Freitag keine Einwände erhoben gegen den umstrittenen Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechts, mit dem die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre ausgedehnt werden soll. Die Regelung gilt etwa für alle, die beim Einspielen eines Albums beteiligt sind, sowie für Komponisten und Texter. Die erweiterte Frist beginnt bei Musikwerken, die von mehreren Künstlern stammen, mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen.

Rechteinhaber sollen 20 Prozent ihrer nach Ablauf der bisherigen 50-Jahresspanne erzielten Erlöse zurücklegen. Diese "Mehreinnahmen" sind von einer Verwertungsgesellschaft als zusätzliche jährliche Tantieme an die eigentlichen Musikmacher auszuschütten. Ausübende Künstler sollen ihre Abtretungsverträge an Plattenproduzenten kündigen können, wenn diese Tonträger 50 Jahre nach Veröffentlichung nicht mehr in Umlauf oder zur Aufführung bringen.

Der Bundestag hatte an diesem Punkt noch eine Korrektur eingefügt, wonach dieses neue Kündigungsrecht bei einer gemeinsamen Darbietung mehrerer Künstler dem Vorstand der Gruppe oder des Orchesters zustehen soll. Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die den Handlungsspielraum einengte. Die neuen Bestimmungen können in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie unterzeichnet hat. Kritiker monierten immer wieder, dass die Regelung nur wenigen großen Stars sowie ihren Labels zugute komme und zu Lasten der Interessen der Verbraucher sowie der eigentlichen Werkschöpfer gehe. (anw)