Datenschutznovelle in abgespeckter Form

Der Innenausschuss des Bundestags hat mit den Stimmen der großen Koalition doch noch eine gekürzte Fassung des geplanten neuen Bundesdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht – ohne den umstrittenen Datenschutz-Audit.

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Der Innenausschuss des Bundestags hat mit den Stimmen der großen Koalition den Weg frei gemacht für eine zusammengestrichene Variante der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf enthält umfangreiche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung, mit der die Bundesregierung auf die jüngsten Datenschutzskandale reagieren und vor allem die Einflussmöglichkeiten der Bürger auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten stärken wollte. Die Fraktionen von Linken und Grünen votierten gegen das lange umkämpfte Vorhaben. Die FDP-Fraktion enthielt sich.

Vom ursprünglich vorgesehenen Opt-in-Prinzip zur Weitergabe persönlicher Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sind nur Reste übrig geblieben. Das Kabinett hatte das sogenannte "Listenprivileg" als überholt angesehen, das die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt. Laut dem Beschluss des Innenausschusses dürfen listenmäßig erfasste Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel aber weiterhin auch ohne Zustimmung weitergegeben werden. Die Weitergabe müsse künftig aber grundsätzlich zwei Jahre dokumentiert werden. Betroffene müssen über gespeicherte Daten und deren Herkunft informiert werden. Damit soll es ihnen leichter gemacht werden, der Weitergabe und der Nutzung ihrer Daten wirksam zu widersprechen.

Weite Ausnahmen zur Datenerhebung und -speicherung gibt es für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung. Deutlich konkretisiert und präzisiert wird die Dokumentations- und Überwachungspflicht des Auftraggebers bei der Datenverarbeitung durch Drittfirmen oder Detekteien, wie sie etwa die Deutsche Bahn durchführen ließ und damit in die Bredouille geriet. Für Verstöße werden in diesem Fall sowie bei nicht erfolgten Dokumentationen neue Bußgeldtatbestände geschaffen. Ohne Einschränkung gestattet wird die Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben wurden.

Die Sicherheit von Daten soll durch Vorschriften zur Verschlüsselung verbessert werden. Hervorgehoben wird zudem die Pflicht gemäß dem Prinzip der Datensparsamkeit, personenbezogene Informationen möglichst zu anonymisieren oder Pseudonyme zu verwenden. Wird unrechtmäßig Kenntnis von sensiblen Daten erlangt und besteht ein erhebliches Missbrauchsrisiko, so sind die Betroffenen und die Aufsichtsbehörde zu informieren. Dies hat etwa bei Kreditkartendaten öffentlich zu geschehen.

Gestärkt werden soll zudem die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, für die weit reichende Kündigungsschutzvorschriften vorgesehen sind. Daneben werden die Aufsichtsbehörden künftig bei Verstößen gegen Datenschutzregelungen nicht mehr nur Bußgeldverfahren mit nun höheren Bußgeldern einleiten können. Vielmehr dürfen sie auch anordnen, dass der entsprechende Verstoß eingestellt wird. Dabei ist für solche Fälle die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung vorgesehen.

Die zunächst geplanten, von Datenschützern und vom Bundesrat scharf kritisierten Regelungen zur Einführung eines bundesweiten Datenschutzaudits hat Schwarz-Rot komplett gestrichen. Hier soll nach dem Willen der Koalition zunächst ein dreijähriges Pilotprojekt durchgeführt wertden.

Inkrafttreten sollen die komplexen Regeln Anfang September. Ausnahmen gelten für das neue Auskunftsrecht der Betroffenen und die ergänzten Bußgeldbewehrungen, die vom 1. April 2010 an gelten sollen. Übergangsregelungen teils bis 2012 sind zudem für die Neufassung des Listenprinzips enthalten. Die Auswirkungen der Änderungen soll die Bundesregierung zeitnah evaluieren.

Die doch noch erzielte Einigung bezeichnete ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion als "Prototyp eines Kompromisses". Nach Meinung der SPD-Fraktion kommt es durch das Gesetz zu "keinen Nachteilen, aber vielen Fortschritten". Mit dem "schwierigen Werk" habe die Koalition eine "Öffnung für Datenschutzrechte" erreicht. Als "Schritt in die richtige Richtung" schätzte die FDP-Fraktion den geänderten Entwurf ein. Es wären aber weitere Schritte sinnvoll gewesen. Die Linksfraktion kann "keine substanziellen Verbesserungen" erkennen. Auch aus Sicht der Grünen hat die Koalition den "ambitionierten" Vorstoß der Regierung derart "verwässert", dass der Datenschutz darin nur noch in "homöopathischer Dosierung" erkennbar sei. (Stefan Krempl) / (vbr)