Talkline beantragt Bestrafung von AOL

Strafe muss sein, meint Talkline, nachdem Konkurrent AOL trotz gerichtlicher Verbote weiter mit "Internet zum Festpreis" geworben hat.

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Von
  • Christian Persson

Die Talkline GmbH hat beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Bestrafung des Online-Dienstes AOL gestellt, der ungeachtet einstweiliger Verfügungen der Landgerichte Hamburg und Köln weiter mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" geworben hat. Gegenüber c't hatten AOL-Sprecher mitgeteilt, man fühle sich durch die auf Antrag von Talkline beziehungsweise T-Online ergangenen Gerichtsbeschlüsse "nicht betroffen", wolle aber den Slogan ohnehin ändern.

Unterdessen hat der Service-Provider Addcom nach eigenen Angaben ebenfalls eine einstweilige Verfügung gegen eine AOL-Werbeaussage erwirkt. Wie Addcom mitteilte, sieht das Landgericht München I die Formulierung "50-Stunden-Gratistest" als irreführend an. Der Online-Dienst erwähne nicht, daß die tatsächliche Ersparnis nur 9,90 Mark betrage und ab 1. Oktober für die 50 Gratisstunden Verbindungsgebühren in Höhe von 117 Mark sowie eine Einwahlgebühr von 6 Pfennig pro Verbindungsaufbau anfallen. (cp)