Antisemitische Tweets: Twitter muss Nutzer-Identitäten preisgeben

Nachdem der Kurznachrichtendienst zur Herausgabe von Nutzerdaten an den jüdischen Studentenverband Frankreichs verdonnert wurde, ist das Unternehmen nun auch bei einem Pariser Berufungsgericht abgeblitzt.

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Der jüdische Studentenverband Frankreichs (Union des Étudiants Juifs de France, UEJF) behält in seinem Rechtsstreit mit Twitter die Oberhand. Ein Pariser Berufungsgericht hat nun die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, nach der Twitter die Identitäten von Nutzern preisgeben muss, die antisemitische Kurzmitteilungen abgesetzt haben. Das geht aus einer Mitteilung der UEJF hervor.

Die UEJF hatte sich im Oktober 2012 bei Twitter über antisemitische Tweets beschwert, die unter Hashtags wie #unbonjuif ("ein guter Jude") und #sijetaisnazi ("wenn ich Nazi wäre") gepostet wurden. Da sich das US-Unternehmen auch unter Verweis der in seinem Heimatland hoch gehaltenen Meinungsfreiheit weigerte, gegen die Nutzer vorzugehen, erwirkte die Studentenvereinigung Anzeige am 24. Januar eine Verfügung, nach der Twitter die Nutzerdaten der Urheber der Tweets herausgeben muss.

Twitter legte dagegen Einspruch ein mit der Begründung, die Daten würden in den USA gesammelt und verarbeitet, daher sei die dortige Rechtslage maßgeblich. Nun überlegt das Unternehmen, gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts Rechtsmittel einzulegen, wie The Verge berichtet. (anw)