Marken- und Urheberlobbys gegen strenge Datenschutzregeln bei .tel-Domains

Private Domainnutzer sollen bei den neuen .tel-Domains das Recht erhalten, einer Veröffentlichung ihrer persönlichen Adressdaten in der Whois-Datenbank zu widersprechen. Ein Unterfangen, das auf Widerstand bei Rechte- und Markenhinhaberverbänden stößt.

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Von
  • Monika Ermert

Private Domainnutzer sollen bei den neuen .tel-Domains das Recht erhalten, einer Veröffentlichung ihrer persönlichen Adressdaten in der Whois-Datenbank zu widersprechen. Zu diesem Schritt hatte sich das britische Unternehmen Telnic, Registrierungsdatenbank-Betreiber (Registry) für die neuen .tel-Adressen nach Gesprächen mit den britischen Datenschutzbehörden entschlossen.

Allerdings ist hoch umstritten, in welcher Form die privaten Datensätze dann doch abgefragt werden dürfen. Besorgten Markeninhabern wollte Telnic kostenpflichtig und im Einzelfall beauskunften. Doch dabei hatten die Registry-Betreiber die Rechnung ohne die Verbände von Urheberrechts- und Markeninhabern gemacht. Diese legten bei der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) Einspruch ein und zwangen Telnic dazu, den Zugang zu den privaten Daten zu erleichtern.

Das Gefälle beim Datenschutz in verschiedenen Ländern ist Thema eines jahrelangen Streites innerhalb der Netzverwaltung. Insbesondere europäische Unternehmen fordern seit Jahren, dass die in den USA ansässige ICANN ihnen ermöglicht, die strengeren EU-Datenschutzgesetze bei der Veröffentlichung oder Weitergabe privater Domaininhaberdaten aus dem Whois (siehe RFC 3912) einzuhalten. Mit der Verabschiedung eines speziellen Antragsverfahrens, innerhalb dessen Unternehmen bei der ICANN Ausnahmeregelungen erwirken können, schien das Problem schon vor über einem Jahr endlich gelöst zu sein.

Im Streit um die Whois-Daten von Telnic teilte ICANNs hauptamtliches Büro dann aber überraschend mit, dass das sowohl von den ICANN-Selbstverwaltungsgremien wie auch von den ICANN-Direktoren verabschiedete Verfahren noch nicht in Kraft sei. Es bedürfe zuvor einer Mitteilung vonseiten der Regierungen. Die Mitglieder der ursprünglichen Arbeitsgruppe für das Whois-Problem reagierten erstaunt und warnten, dass eine Zustimmung vonseiten der Regierungen ja gerade wegen der unterschiedlichen Rechtslage nicht zu erwarten sei. Janis Karklins, derzeit Vorsitzender des Regierungsbeirates bei der ICANN, stellte keine schnelle Einigung in Aussicht. Die Unterschiede beim Datenschutzverständnis der verschiedenen Länder seien zu groß, sodass man wohl keine gemeinsame Position mehr verabschieden werde.

Milton Mueller, Professor der University of Syracuse und Mitbegründer des Internet Governance Project, fürchtet: "Die Regierung der Vereinigten Staaten kann die Zustimmung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinauszögern, schlicht dadurch, dass man nicht zur Zusammenarbeit mit den Europäern bereit ist." Von US-Seite wurde immer wieder angeführt, dass der nicht mehr völlig offene Whois-Zugang US-Strafverfolger dazu zwingt, sich einen richterlichen Beschluss zu besorgen. Mueller gehört zu denen, die die Ausnahmeregelung von dem am US-Gesetz ausgerichteten ICANN-Standard mit vorbereitet hat. Durch ICANNs Verweis auf die Regierungszustimmung sieht er den gesamten Selbstverwaltungsprozess in Frage gestellt. Offiziell haben die Regierungen nur beratende Funktion.

Natürlich sei aber jede Prozedur, die die Zahl der Whois-Anfragen nach privaten Daten verringere, sie kostenpflichtig mache und durch eine jeweils fallbezogene Behandlung für eine "Verkehrsberuhigung" sorge, eine Verbesserung, betonte Mueller. Wenn mit der Whois-Lösung aber ein praktisch unbegrenzter Zugriff durch Markeninhaber verbunden sei, könne sie sich als schlechter Präzedenzfall erweisen. Vor allem sei nicht einzusehen, dass Markenrechtsanwälte durch einmalige Vergabe eines Passworts künftig unbeschränkt und kostenlos Zugang zu den privaten Daten Zugang erhalten, während die Öffentlichkeit davon ausgeschlossen würde, echauffierte sich Mueller. Noch ist allerdings nicht klar, welche Gründe für den Zugriff auf die Whois-Daten der Domaininhaber akzeptiert werden sollen.

Telnic verzichtete nach den Angriffen der Coalition for Online Accountability, der International Trademark Association (INTA) und der Vertreter großer Unternehmen (Business Constituency) innerhalb der ICANN zunächst auf die Kostenerstattung. Bei Anfragen nach den privaten Whois-Daten muss ein "berechtigtes Interesse" nachgewiesen werden. Ist der Account einmal angelegt, können sich die "Berechtigten" in Zukunft einfach in die Whois-Datenbank einloggen – sie müssen lediglich bei jeder Anfrage den Grund dafür in einem Drop-down-Menü auswählen. Damit liegt Telnic weit hinter den Forderungen der Markenrechtsvertreter, die sich nicht zuletzt zu dem Vorschlag verstiegen hatten, die britische Telnic könne die Registry doch einfach außerhalb Großbritanniens ansiedeln und solle doch auch bitte nicht britisches Datenschutzrecht Nutzern aus dem Nicht-EU-Ausland aufzwingen. Solange die britischen Datenschutzbehörden keine Untersuchung gegen Telnic in die Wege geleitet hätten, dürfe man sich auch gar nicht auf die Notwendigkeit für eine Ausnahmeregelung berufen, hieß es.

Befürworter von mehr Datenschutz beim Whois sind andererseits auch nicht zufrieden mit Telnics Teilrückzieher. Einen Nachweis für das "berechtigte Interesse" des eigenen Informationsanspruchs müssen die Nachfragenden so etwa nicht erbringen. Telnic sollte, findet Mueller, auf jeden Fall von Zeit zu Zeit überprüfen, ob die privaten Daten tatsächlich für die angegebenen Zwecke abgefragt wurden. Eine sinnvolle Maßnahme wäre auch eine Mengenbegrenzung Diese hat Telnic in der Tat in seinen neuesten Vorschlag hineingeschrieben: Pro Tag dürfen maximal fünf private Domaininhaberdatensätze abgefragt werden. Bei der Telnic hofft man darauf, dass wenigstens die neuen Vorschläge vom Vorstand akzeptiert und nicht weiter Nachbesserungen gefordert werden. (Monika Ermert) / (jk)