Bundestag bestätigt Abkommen zum Datentransfer an die USA

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition die umstrittene Regierungsübereinkunft zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA abgenickt.

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Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition am gestrigen Freitag die umstrittene Regierungsübereinkunft zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über Deutsche an die USA abgenickt. Als letzten gesamtparlamentarischen Akt vor der Sommerpause beschlossen die Abgeordneten mit der Mehrheit von Schwarz-Rot zugleich ein Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen Berlin und Washington über die "Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität".

Die Opposition stimmte geschlossen gegen die Initiative, mit der unter anderem zur Terrorismusbekämpfung ein Online-Zugriff auf nationale DNA- und Fingerabdruckdatenbanken für einen automatisierten Abgleich nach Vorbild des Prümer Vertrags für europäische Staaten gestattet werden soll.

Besonders umkämpft war im Vorfeld, dass auch Informationen über die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften sowie die Gesundheit und das Sexualleben zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn sie "besonders relevant" sind. Der Bundestag mahnt nun in einer zusätzlichen Entschließung an, diese Daten restriktiv zu behandeln.

Damit gibt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar aber nicht zufrieden. Entsprechende Einschränkungen hätten seiner Ansicht nach im Umsetzungsgesetz verbindlich geregelt werden können. Es fehlten zudem Konkretisierungen, welche Straftaten nach nationalem Recht als "schwerwiegend" beziehungsweise "terroristisch" gelten, und damit eine klare Bestimmung des Anwendungsbereiches des Abkommens.

Offen bleibt laut Schaar ferner, ob Fingerabdrücke, zu denen US-Behörden Zugang erhalten, auch von Asylbewerbern und Ausländern stammen können. Zudem wäre eine klarstellende Verpflichtung im Umsetzungsgesetz zur Mitteilung der im Inland geltenden Löschungsfristen im Falle einer Datenübermittlung geboten gewesen. Derlei zusätzliche Regelungen im Umsetzungsgesetz wären umso dringender gewesen, als in den USA ein angemessenes Datenschutzniveau nach europäischen Maßstäben mit Auskunftsrechten der von einer staatlichen Datenverarbeitung Betroffenen und einer unabhängigen Datenschutzkontrolle nicht besteht. Generell habe der Bundestag die Chance verpasst, "verbliebene Interpretationsräume" beim Grundrechtsschutz auszumerzen.

Die FDP-Fraktion hatte zuvor an die Bundesregierung in einem eigenen vom Plenum abgelehnten Antrag appelliert, unverzüglich Nachverhandlungen zu der Sicherheitsvereinbarung aufzunehmen. Ziel sollte es sein, Rechte zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten sowie Höchstfristen zur Speicherdauer festzulegen. Zudem seien die Angaben einer strengen Zweckbindung zu unterwerfen und die besonders sensiblen persönlichen Informationen herauszuhalten. Auch die Grünen hatten sich in einem ebenfalls abgewiesenen Antrag gegen einen "uferlosen Datenaustausch mit den USA" eingesetzt und ähnliche Einschränkungen gefordert. (Stefan Krempl) / (fm)