Elektronische Gesundheitskarte: Krankenkassen fordern Bußgelder

Kassenärzte, welche keine aktualisierten Stammdaten ihrer Patienten an die Kassen weiterleiten, sollen nach den Wünschen der Versicherer mit finanziellen Sanktionen belegt werden.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll die gesetzlichen Krankenkassen bisher rund 728 Millionen Euro gekostet haben. Dies behauptet die Rheinische Post unter Berufung auf interne Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes. Nach Angaben der Zeitung will der Verband die Regierung auffordern, die Ärzte mit "finanziellen Sanktionen zu belegen", sollten sie die Weiterentwicklung der Gesundheitskarte behindern.

Die Mehrheit der Deutschen besitzt inzwischen eine elektronische Gesundheitskarte. Die Ausgabe dieser gegenüber der alten Krankenversicherungskarte (KVK) erheblich erweiterten eGK-Chipkarte wurde von den gesetzlichen Krankenkassen mit 728 Millionen Euro finanziert – die privaten Kassen haben sich im Jahre 2010 vom Projekt zurückgezogen. Nun äußern die gesetzlichen Kassen ihren Unmut. Nach einem der Zeitung vorliegenden Papier heißt es, das weitere Investitionen "aufgrund der erheblichen finanziellen Investitionen ohne erkennbaren Mehrnutzen im Vergleich zu der bisherigen Krankenversicherungskarte nicht mehr zu rechtfertigen" seien.

Tatsächlich sehen besonders die Kassenärzte nicht ein, ohne eine Abrechnung der Leistung das künftig geforderte Online-Update der Stammdaten eines Versicherten in der Praxis durchzuführen. Auf diesen Widerstand reagieren die Kassen unterschiedlich. Unter den größeren Krankenkassen versucht die AOK den Widerstand der Ärzte zu umgehen. Das jüngste Beispiel ist die kleinere Knappschaft, die den Stammdatenabgleich in ihre Geschäftsstellen verlagert. Schuld an der Misere sollen die Leistungserbringer (Ärzte) sein, die sich gegen die Stammdatenprüfung in der Praxis aussprechen. Für sie wünschen sich die Krankenkassen finanzielle Sanktionen als Drohmittel. Für die nächste Sitzung des Verwaltungsrates der Projektgesellschaft Gematik fordern die Kassen in einer Beschlussvorlage, dass die Leistungserbringer vom Gesetzgeber mit finanziellen Sanktionen belegt werden sollen, wenn sie Termine beim Ende 2014 startenden Online Rollout Stufe 1 verschleppen. (hag)