Brüssel untersagt DVB-T-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Ähnlich wie in Berlin hat die EU-Kommission auch die geplanten Subventionen für das digitale Antennenfernsehen in NRW gestoppt. Die Behörde moniert, dass kein diskriminierungsfreies Förderinstrument gewählt worden sei.

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Die EU-Komission hat die geplante Förderung von DVB-T in Nordrhein-Westfalen nach über einjähriger Prüfung jetzt untersagt. Das Vorhaben der Landesanstalt für Medien (LfM) in NRW, einen Teil der Entgelte zu finanzieren, die private Rundfunkanbieter für die Übertragung ihrer Programme über das DVB-T-Netz entrichten, ist laut der Brüsseler Behörde nicht mit dem Beihilferecht der Gemeinschaft vereinbar. Der Umstieg von der analogen auf die digitale Rundfunkübertragung werde von der Kommission zwar "uneingeschränkt" unterstützt, hieß es zu der Entscheidung in Brüssel. Bei dem nun gestoppten Subventionsvorhaben sei jedoch der Nachweis der Notwendigkeit nicht erbracht worden. Zudem hätten die Medienwächter "kein angemessenes und diskriminierungsfreies Förderinstrument gewählt".

In Nordrhein-Westfalen startete das digitale Antennenfernsehen im Mai 2004. Die Landesmedienanstalt wollte den auf der DVB-T-Plattform vertretenen privaten Rundfunkanbietern Beihilfen zur Deckung eines Teils der Übertragungsentgelte gewähren, die sie an die Betreiber des DVB-T-Netzes zahlen müssen. Vorgesehen war die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 6,8 Millionen Euro. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben im Januar 2005 bei der Kommission angemeldet. Dabei ist laut Kommission aber unter anderem der Grundsatz der Technologieneutralität nicht befolgt worden. Es sei lediglich eine Subvention der Übertragung über die digital-terrestrische Plattform geplant gewesen.

"Der Umstieg auf die digitale Rundfunkübertragung hat für die Verbraucher viele Vorteile und fördert zudem die Innovation", erläuterte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes den Beschluss. "Allerdings muss staatliche Unterstützung spezifische Probleme angehen, für die der Markt keine Lösungen bereithält." Dabei seien vermeidbare Wettbewerbsverzerrungen zwischen den unterschiedlichen Übertragungswegen Terrestrik, Kabel und Satellit zu vermeiden.

Die geplante Förderung war einer in Berlin und Brandenburg gewährten Beihilfe sehr ähnlich, die Kroes bereits im November 2005 auf Beschwerde der Kabelnetzbetreiber hin als unvereinbar mit dem EU-Beihilfsrecht abgelehnt hatte. Gegen diesen Bescheid hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg Klage erhoben. Das Verfahren ist laut einer Sprecherin der Einrichtung nach wie vor in Gang. Das zugleich mit der Untersuchung der NRW-Subventionen lancierte Prüfverfahren in einer ähnlichen Beihilfesache in Bayern hat die Kommission dagegen inzwischen eingestellt. Zur Begründung führt die Behörde aus, dass die Bundesregierung zuvor die Förderbeträge dort auf unter 200.000 Euro über drei Jahre hinweg gesenkt habe. Damit würden sie nicht als staatliche Beihilfe gelten.

LfM-Direktor Norbert Schneider zeigte sich enttäuscht über die "nicht überraschende" Ansage aus Brüssel. Seiner Ansicht nach müssen die drei unterschiedlichen Rundfunkübertragungswege jeweils differenziert behandelt werden. "Wir haben Handlungsbedarf beim Antennen-TV als dem schwächsten der Wege gesehen", verteidigte er die Förderpläne. "Uns hindert nun womöglich die Untersagung, die Marktdurchdringung von DVB-T in der Fläche, also auch in ländlichen Regionen, durchzusetzen." Schneider kündigte an, eine Klage gegen die Entscheidung der Kommission zu prüfen. (Stefan Krempl) / (pmz)