US-Berufungsgericht hält umstrittenes Softwarepatent aufrecht

Das für Patentfragen zuständige Revisionsgericht hat einen Schutzanspruch von Ultramercial auf ein Online-Werbeverfahren nicht als derart abstrakt bewertet, dass er erwiesenermaßen gegen das US-Patentgesetz verstoße.

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Das für Patentfragen zuständige US-Berufungsgericht hat einen lange umkämpften Schutzanspruch der kalifornischen Firma Ultramercial ein zweites Mal aufrecht erhalten und so eine Entscheidung der niederen Instanz endgültig kassiert. Die Erfindung sei nicht "so eindeutig abstrakt", als dass sie gegen das US-Patentgesetz verstoße, schreibt der "Court of Appeals for the Federal Circuit" zur Begründung. Der Schutzumfang beziehe sich nicht auf eine von der physikalischen Welt losgelöste abstrakte Idee, sondern auf eine spezifische Anwendung einer von mehreren Computersystemen implementierten Idee, die über ein Kommunikationsnetzwerk verknüpft seien.

Der Streit hatte zuvor bereits den Obersten US-Gerichtshof beschäftigt. Dieser hatte das erste, im Tenor vergleichbare Urteil der Revisionsinstanz zunächst aufgehoben und den Fall voriges Jahr an diese zurückverwiesen. Damit einher ging der Auftrag, den bisherigen Richterspruch im Lichte des Beschlusses des Supreme Court in der Auseinandersetzung "Mayo Collaborative Services vs. Prometheus Laboratories" zu sehen. Die Verfassungsrichter hatten damals betont, dass Naturgesetze und abstrakte Ideen nicht durch einfache, konventionelle Schritte einem Patentschutz unterworfen werden könnten.

Die Auseinandersetzung ausgelöst hatte eine Klage von Ultramercial gegen die Video-Website Hulu und den Spieleanbieter WildTangent. Die Werbeagentur warf den Plattformen vor, ihr US-Patent mit der Nummer 7,346,545 verletzt zu haben. Damit wird einem Verfahren ein zeitlich beschränkter Vorrang eingeräumt, mit dem urheberrechtlich geschützten Online-Inhalten Anzeigen vorgeschaltet werden können. Hulu konnte sich mittlerweile aus dem Fall herausziehen. Auch gegen YouTube geht Ultramercial entgegen früherer Absichtserklärungen derzeit nicht vor.

Das Berufungsgericht weist in seiner Entscheidung nun daraufhin, dass der Supreme Court im Fall Bilski keine klaren Maßstäbe für den Patentschutz abstrakter Ideen aufgestellt und einen früheren Test der Revisionsrichter mehr oder weniger verworfen habe. Andererseits habe man bereits 1994 selbst befunden, dass umfangreiche Programmierarbeiten eine "neue Maschine" schaffen könnten. Der Universalrechner werde dadurch in ein Spezialwerkzeug umgewandelt, wenn er bestimmte Instruktionen einer Software abarbeite.

Im konkreten Fall werde das geschützte Konzept in zehn spezifischen Schritten umgesetzt, heißt es in dem Beschluss. Es sei zudem nicht zu breit angelegt. So gebe es unzählige Wege, um das Verfahren auf anderen Wegen zu umgehen. Es werde hier aber keine allgemeine Regel aufgestellt, wann ein Programm ausreichend komplex sei, um als computerimplementierte Erfindung durchzugehen. Gegner von Trivialpatenten sehen nun endgültig das Oberste US-Gericht oder den Gesetzgeber gefordert, die Patentierbarkeit von Software klar zu begrenzen. (anw)