EU und USA einigen sich auf Prinzipien zum Datentransfer zur Terrorbekämpfung

Mit den Prinzipien sichert Brüssel Konzernen und Drittländern zu, dass diese bei der Weitergabe von personenbezogenen Informationen von EU-Bürgern im Kampf gegen den Terrorismus keine Strafmaßnahmen zu erwarten haben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 77 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die EU und die USA haben sich nach Angaben des Department of Homeland Security (DHS) auf weitere Regeln (PDF-Datei) zum Austausch personenbezogener Daten ihrer jeweiligen Bürger im Kampf gegen den Terrorismus verständigt. Brüssel sichert damit Konzernen und Drittländern zu, dass diese bei einem Transfer entsprechender Informationen an Washington keine Klagen oder andere Strafmaßnahmen zu befürchten haben. Die USA gehen die gleiche Verpflichtung in die andere Richtung ein. Beide Seiten bestätigen unkonkret, dass sie in Fällen mit Konfliktpotenzial besonderen Anforderungen an den Datenschutz und die Einhaltung von Bürgerrechten gerecht werden wollen.

Als Vorbild der von einer hochrangigen Kontaktgruppe ausgehandelten, zunächst eine Zwischenstufe darstellenden Vereinbarung dient dem US-Ministerium für innere Sicherheit nach das umstrittene transatlantische Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten. Auch dabei hat Brüssel den Abfluss der umfassenden Passenger Name Records (PNR) zugelassen, obwohl Washington von anderen Ländern deutlich weniger Informationen über Flugreisende verlangt. Im Gegenzug versprechen die USA einen Datenschutz nach EU-Standards. Möglichkeiten, eine Korrektur oder eine Löschung falscher Angaben zu verlangen, gibt es für EU-Bürger aber nicht. Daran wird sich auch mit den neuen Prinzipien nichts ändern. Die Verhandlungstruppe prüfe weiterhin Wege für entsprechende Widerspruchsmöglichkeiten und zur gegenseitigen Anwendung des jeweiligen Datenschutzrechts, heißt es beim DHS.

Der Transfer umfangreicher Datenbestände aus Europa an die USA durch Firmen und Behörden ist seit langem umkämpft. So monierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar etwa vor zwei Jahren, dass die Übermittlung von Transaktionsdaten durch den Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) an US-Behörden größtenteils nicht vom EU-Recht gedeckt gewesen sei. Bürgerrechtler und Datenschützer haben ferner das Übereinkommen der Bundesregierung zum Transfer persönlicher Daten zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Kriminalität mit Washington scharf kritisiert. Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx forderte im Oktober einen Fahrplan für den transatlantischen Datenschutz. Dabei sei ein klarerer Rahmen für den gegenwärtigen und zukünftigen Transfer von Daten abzustecken. Dieser müsse strenge und verlässliche Schutzmaßnahmen für die Bürger enthalten. Alles andere verleite nur dazu, dass auch private Akteure verstärkt als Informationsquellen von US-Strafverfolgern herangezogen würden. (Stefan Krempl) / (anw)