Irgendwo da drauĂźen

Um das Orten von Handys kreisen zahlreiche GerĂĽchte. Anders als in James-Bond-Filmen mĂĽssen sich selbst die Rettungsdienste im Notfall aber meist mit ungenauen Informationen begnĂĽgen.

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Um das Orten von Handys kreisen zahlreiche Gerüchte. Hochpräzise lasse sich jederzeit der Standort eines Handys durch Polizei oder Rettungsdienste ermitteln, vermuten Nutzer bei Fachdiskussionen in Internet-Foren. Im James-Bond-Film mag das funktionieren, aber nicht im realen Leben. Selbst im Notfall müssen sich die Helfer meist mit ungenauen Informationen begnügen.

Wer einen Notruf tätigt, verzichtet größtenteils auf Datenschutz. Eine möglicherweise aktivierte Rufnummernunterdrückung wird in den Rettungsleitstellen per Default ignoriert, die Daten des Anschlussinhabers lassen sich per Knopfdruck abrufen, jedes Gespräch wird ohne Zustimmung aufgezeichnet. Bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen lässt sich der Aufenthaltsort des Anrufers feststellen. Wenn die Rettung von Menschenleben in Konflikt mit dem Datenschutz kommt, wird er in der Praxis in weiten Teilen hintangestellt. Soweit sich das auf den Notruf beschränkt, können damit selbst eingefleischte Datenschutzaktivisten leben.

Die Ortung unterliegt indes Restriktionen. Die Ortsdaten stellt die Allianz OrtungsServices GmbH bereit, die das System von der Björn Steiger Stiftung Service GmbH übernommen hat. Geschäftsführer Jürgen Bartz erläutert, wie man dabei dem Datenschutz gerecht wird: „Jeder Disponent in einer Rettungsleitstelle schließt einen Vertrag mit uns. Zum Abruf einer Ortsinformation muss er eine Begründung für den Zugriff angeben. Außerdem lässt sich die Ortung nur bei eingehenden Anrufen vornehmen. Das schützt aus unserer Sicht die Daten der Betroffenen optimal. Anrufe eifersüchtiger Ehemänner können wir hier nicht gebrauchen.“

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass mögliche Beschränkungen des Benutzers bei der Übermittlung von Ortsinformationen für Anrufe bei der Notrufnummer netzseitig außer Kraft zu setzen sind. Sicherzustellen hat das der jeweilige Diensteanbieter, also der Mobilfunkprovider.

Gerade bei Notrufen von Mobilfunkteilnehmern kann die Abfrage von Ortsdaten Leben retten. Beispielsweise, wenn man in einer unbekannten Umgebung nach einem Autounfall Hilfe leisten muss. Kann man den Ort nicht genau beschreiben, geht bei der Suche nach der Unfallstelle oft wertvolle Zeit verloren. Hat die Einsatzzentrale genauere Angaben über den Standort des Anrufers, können Retter den Unfallort schneller ausfindig machen. Mit ein wenig Glück fallen dann auch falsche Angaben des Anrufers auf, der oft unter enormem Stress steht.

Ein weiteres Einsatzszenario sind Vermisstenfälle. Kommt etwa ein Kind nach Schulschluss oder ein Rentner von seinem Nachmittagsspaziergang nicht wie erwartet nach Hause, lässt sich ein mitgeführtes Handy anpeilen und die vermisste Person darüber finden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Gerät eingeschaltet und ins Mobilfunknetz eingebucht ist. Andernfalls lässt sich nur noch der letzte Standort feststellen.