Keine Ablösung des Staatsanwalts im Mobilcom-Strafprozess

Die Anwälte des früheren Mobilcom-Chefs Gerhard Schmid hatten im Strafverfahren um den Vorwurf unrechtmäßiger Geldtransfers ins Ausland den Staatsanwalt der Korruption und der Befangenheit beschuldigt.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Im Kieler Strafverfahren gegen den Ex-Milliardär und früheren Mobilcom-Chef Gerhard Schmid ist die Verteidigung mit einem Antrag auf Ablösung des Staatsanwalts gescheitert. Schmids Anwälte hatten vor allem angeprangert, dass Ankläger Axel Goos in einem anderen Verfahren gegen Schmid die Unterstützung der Anwälte von France Telecom in Form eines 25-seitigen Gutachtens in Anspruch genommen habe. Die Verteidigung von Schmid hatte Goos daraufhin Korruption und Befangenheit vorgeworfen.

Das Landgericht sah laut dpa aber keinen Beleg für Befangenheit. Die Staatsanwaltschaft habe das Gutachten nicht in Auftrag gegeben. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass die Angaben aus dem Papier zu weiten Teilen in die Vorwürfe der Staatsanwälte übernommen wurden.

Schmid wird vorgeworfen, im Jahr 2002 Geld ins Ausland transferiert zu haben, obwohl die Landesbank Sachsen gegen ihn einen Pfändungsbeschluss in Höhe von umgerechnet zehn Millionen Euro erwirkt hatte. Wegen der Übertragung des Geldes ins Ausland sei die Zwangsvollstreckung der Landesbank Sachsen erfolglos geblieben. Die Verteidigung dagegen will beweisen, dass Schmid im April 2002 nicht zahlungsunfähig war, sondern seine sämtlichen Kreditverpflichtungen hätte erfüllen können. Der Insolvenzverwalter von Schmid hatte zudem gegen den früheren Mobilcom-Großaktionär France Telecom Schadenersatzklage in Höhe mehrerer Milliarden Euro eingereicht, da sich die Franzosen 2002 als Hauptfinanzierer aus dem Büdelsdorfer Unternehmen zurückgezogen haben. Die Mobilcom geriet im weiteren Verlauf in eine finanzielle Schieflage, und Schmid meldete Privatinsolvenz an. (jk)