Bundesrat warnt Brüssel vor Überregulierung

Die Länderkammer bemängelt den zentralistischen ordnungspolitischen Kurs der EU im TK-Markt und äußerte sich skeptisch über den geplanten EU-Superregulierer.

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Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag unter anderem den von der EU-Kommission geplanten zentralistischen ordnungspolitischen Kurs im Telekommunikationsmarkt bemängelt. Bei den Vorschlägen zur künftigen Regulierung von Telekommunikationsfirmen folgten die Länderchefs weitgehend den Empfehlungen der Fachausschüsse. Skeptisch sieht die Länderkammer vor allem die geplante übergeordnete Regulierungsbehörde. Durch eine solche Agentur sollte ihrer Ansicht nach die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden (ERG) nicht ersetzt werden, da diese mit den nationalen Besonderheiten besser vertraut sei.

Generell vermisst der Bundesrat ein "übergeordnetes regulatorisches Leitbild", an der einzelne Maßnahmen gemessen werden könnten. Es sei zwar sinnvoll, die Liberalisierung der elektronischen Kommunikation durch von Wettbewerb, Sicherung von Investitionen und Innovationen fortzusetzen und den Binnenmarkt in diesem Sektor zu vollenden. So begrüßen die Länder etwa die vorgeschlagene Reduzierung der Märkte, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen. Da die TK-Wirtschaft "überwiegend national geprägt" sei, dürfe es aber keine einheitliche europaweite Regulierung geben.

Vor allem in der Medienpolitik pochen die Länderchefs auf ihre Vorrangstellung. Die Kommission darf sich ihren Eingaben zufolge nicht über die Befugnisse der Mitgliedsstaaten zur Wahrung der kulturellen Vielfalt und der sich daraus ableitenden Hoheit über den nationalen Rundfunk hinwegsetzen. Die Bundesregierung solle daher darauf achten, dass die Bedeutung des Rundfunks für die Meinungsbildung bei der Verteilung von Übertragungskapazitäten für TV und Radio weiter angemessen berücksichtigt werde. Weiter vermisst der Bundesrat spezifische Regelungen für "neue Märkte" und IP-basierte "Next Generation Networks".

Nicht durchsetzen konnte sich dagegen der für den Verbraucherschutz zuständige Agrarausschuss mit seinen Forderungen. Danach sollten Provider keine Verträge mehr mit Mindestlaufzeiten von bis zu 24 Monaten abschließen dürfen. Das Maximum sollte nach Ansicht der Verbraucherschutzpolitiker drei Monate bei einer Kündigungsfrist von nicht mehr als vier Wochen zum Monatsende betragen. Zudem brachten sie eine kostenlose Rufnummernmitnahme beim Providerwechsel für den Endkunden ins Spiel. Diese Punkte fanden aber keine Mehrheit. (Stefan Krempl) / (vbr)