DSL-Drossel: Verbraucherschützer wollen Telekom verklagen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will laut einem Magazin-Bericht gerichtlich klären lassen, ob die Flatrate-Drosselung der Deutschen Telekom für Vielnutzer zulässig ist.

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Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen will offenbar gerichtlich klären lassen, ob die am 2. Mai eingeführte Flatrate-Drosselung für Vielnutzer zulässig ist. Einem Bericht des Magazins Focus zufolge wollen die Verbraucherschützer klagen, auch wenn der Konzern seine Pläne inzwischen abgemildert habe.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte die Telekom Anfang Mai abgemahnt und verlangt, dass die Drosselungs-Klausel wieder aus den Verträgen gestrichen wird. Im Juni hat die Telekom die für 2016 geplante Drosselung für DSL-Anschlüsse ein wenig entschärft. Statt auf 384 kBit/s soll nur noch auf 2 MBit/s gedrosselt werden.

Ein Sprecher der Verbraucherzentrale sagte laut dem Focus-Bericht, es bestehe "Wiederholungsgefahr". Die Verbraucherzentrale fordere, dass der Konzern eine Unterlassungserklärung abgibt, künftig ähnlich drastische Kappungen nicht mehr vorzunehmen. Die Deutsche Telekom habe eine solche Erklärung bislang nicht unterzeichnet. (anw)