Bugs vom Bundesrat

Nun haben wir Radfahrer schon jahrelang darauf gewartet, dass die unsinnige Dynamopflicht fällt, und was bekommen wir? Allenfalls die Beta-Version einer Neuregelung.

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Nun haben wir Radfahrer schon jahrelang darauf gewartet, dass die unsinnige Dynamopflicht fällt, und was bekommen wir? Allenfalls die Beta-Version einer Neuregelung.

Der Bundesrat hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Batterielampen als alleinige Fahrradleuchten erlaubt. Das klingt vernünftig, ist im Detail aber ziemlich konfus. In der IT-Branche würde man sagen: Bananen-Software, reift beim Anwender. Der Anwender ist in diesem Fall die Polizei. Sie hat eine gewisse Routine darin, krude Gesetze entschärft auf die Straße zu bringen. Bisher schrieb die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass Fahrräder über elf Kilo eine fest installierte Dynamobeleuchtung brauchen. Dabei liefern gute Akku-Leuchten genauso viel oder mehr Licht. Die Polizisten sehen das in der Regel auch so und behelligen Radler mit Steckleuchten nicht – wahrscheinlich sind sie schon froh, wenn Räder überhaupt in irgendeiner Form beleuchtet sind. Aber aus Gründen der Rechtshygiene ist es auf Dauer unhaltbar, von der Exekutive zu verlangen, die Fehler der Legislative auszubügeln.

Schon in diesem Frühjahr sollte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) eigentlich eine Untersuchung über Sinn und Unsinn der Dynamopflicht vorlegen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Also sind die Bundesländer vorgeprescht und haben einen eigenen Gesetzesantrag vorgelegt. Nach schöner föderaler Sitte natürlich ziemlich unkoordiniert. Wie Spiegel online berichtet, sah sich Hamburg offenbar genötigt, auf die Schnelle ein undurchdachtes Gesetz durchzubringen, um ein noch undurchdachteres von Niedersachsen zu verhindern.

Als Ergebnis steht in der StVZO nun, dass die „lichttechnischen Einrichtungen (…) fest angebracht sowie ständig betriebsfertig“ sein müssen – nach strenger Lesart also ein Verbot klassischer Steckleuchten. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) hat aber vom Bundesverkehrsministerium erfahren, dass das Gesetz bei Inkrafttreten mit einer Erläuterung versehen sein wird, wonach das Licht abnehmbar sein darf. So etwas kannte ich bisher nur von schlechter Software: Kaum ist eine neue Version draußen, folgt auch schon der erste Patch.

Einen weiteren Bug hat der Gesetzgeber auch in die neue Version mitgeschleppt: Schon bisher war es kaum einsehbar, warum die StVZO für die Lichtanlage eine Spannung von 6 Volt vorschreibt – schließlich ist es bereits in einer technischen Anlage zur StVZO geregelt, wie hell eine Lampe sein muss. Mit welcher Spannung ein Hersteller das nötige Licht erzeugt, kann dem Gesetzgeber egal sein. In der Neufassung wird es noch konfuser: „Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit (…) einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (…) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.“ Batterien müssen also eine bestimmte Spannung liefern, Akkus nicht. „Das wäre ein weiteres Hindernis für viele Ansteckleuchten mit Batterien: Batterierücklichter arbeiten nie mit 6 Volt, viele Scheinwerfer auch nicht“, kommentiert ADFC-Sprecherin Bettina Cibulski.

Hätten die Bundesländer nicht wenigstens warten können, bis die BaSt mit ihrer Untersuchung fertig ist? Jetzt sind so viele Jahre über dieses Thema ins Land gezogen, da wäre es auf die paar Monate auch nicht mehr angekommen. Oder irgendeine Art von Qualitätssicherung für ihre Gesetze installieren, ein automatischer Debugger oder so? Mich gruselt es beim Gedanken, was noch alles an Fehlern in den wirklich komplexen und bedeutsamen Gesetzen steckt, wenn dieses Land schon nicht in der Lage ist, die Fahrradbeleuchtung vernünftig zu reglementieren. (grh)