Post von Patentanwälten wegen Panoramas im Internet

Mehrere Anwaltskanzleien haben mit Berechtigungsanfragen für einige Unsicherheit unter den Betreibern von Webseiten mit klickbaren 360-Grad-Panoramen gesorgt. Ihr Ziel scheint der Verkauf von Lizenzen zu sein.

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Von
  • Thomas Hoffmann

Mehrere Anwaltskanzleien haben mit Berechtigungsanfragen für einige Unsicherheit unter den Betreibern von Webseiten mit klickbaren 360-Grad-Panoramen gesorgt.

Anschreiben im Forum von heise Foto

In den letzten Tagen haben zahlreiche Kunden von Panoramafotografen Post vom Anwalt erhalten. Betroffen sind unter anderem Immobilienfirmen, die auf ihren Webseiten virtuelle Rundgänge anbieten. Die Firma Topexpert GmbH lässt in den Schreiben eine Berechtigungsanfrage stellen, die sich auf ein Gebrauchsmuster (DE 20 2007 019 508.7, PDF) für ein interaktives Informations- und Kommunikationssystem bezieht. Dabei geht es um 360-Grad Panoramaanzeigen mit integrierten Schaltflächen die auf mobilen Endgeräten gestartet werden können. Topexpert verzichtet im Anschreiben auf eine konkrete Forderung und bietet den Abschluss einer Lizenzvereinbarung an, um eine vermeintlich unberechtigte Nutzung zu vermeiden. Dem Schreiben beigefügt ist eine Urkunde des Deutschen Patent- und Markenamts mit der entsprechenden Eintragung. Danach wurde das Gebrauchsmuster Anfang 2007 angemeldet und Ende April 2013 eingetragen.

Panorama-Fotograf Dieter Lukas (panobilder.de) berichtet von bisher mehr als 30 Fällen, die ihm bekannt sind, und dass die Schreiben von mindestens drei verschiedenen Anwälten/Kanzleien verschickt würden. Im Panorama-Forum sammelt und koordiniert Lukas die Kommunikation betroffener Fotografen und trägt //www.panorama-forum.net/wbb/index.php?page=Thread&threadID=8829:Hintergrundinformationen zusammen. So ist mittlerweile einiges über die anfragende Firma Topexpert und das Gebrauchsmuster bekannt. Beispielsweise wurde eine gleich lautende Patentanmeldung Anfang 2013 nach einem Beschwerdeverfahren abgelehnt. Zudem ist auffällig, dass Nutzungs-Lizenzen für unüblich hohe Beträge angeboten werden.

Mehrere Betroffene haben mittlerweile ihrerseits Anwälte eingeschaltet und auch der Immobilienmakler Verband (IVD) soll bereits aktiv geworden sein. (tho)