Lügen erlaubt

Im Bewerbungsgespräch lügt jeder mal, das ist auch durchaus erlaubt. Allerdings sollten Sie nur bei bestimmten Themen die Wahrheit „interpretieren“, sonst kann es später Probleme geben.

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Von
  • Marzena Sicking

In einem Bewerbungsgespräch müssen Sie nicht immer die Wahrheit sagen. Schönfärberei ist üblich, in manchen Fällen sind sogar handfeste Lügen erlaubt. Aber vergessen Sie bitte nicht: Wenn der künftige Chef herausfindet, dass Sie ihn belogen haben, wird sich das sicher auf seine Stimmung und vielleicht auch auf Ihre weitere Karriere auswirken. Wenn Sie Kompetenzen zusichern, die Sie gar nicht besitzen, besteht sogar die Gefahr, dass Sie den Job wieder verlieren. Deshalb wägen Sie genau ab, wann Sie mit einer Notlüge und wann mit der Wahrheit besser dran sind.

"Ich will mich voll auf die Karriere konzentrieren"

Ein Satz, den Arbeitgeber gerne hören. Sitzt ihnen bei jungen Bewerbern doch immer die Angst im Nacken, die könnten sich schon kurz nach der Probezeit nur noch für ihre Familienplanung interessieren. Besonders oft werden natürlich Frauen zu diesem Thema befragt: die meisten Arbeitgeber wollen keine Schwangeren einstellen, für die bald wieder Ersatz gesucht werden muss. Durchaus verständlich aus Sicht des Unternehmens. Dennoch sind solche Fragen absolut tabu. Werden sie trotzdem gestellt, dürfen Sie lügen. Gilt übrigens auch für Männer: Ob Sie sich einen Stall voll Kinder wünschen und dann vielleicht auch Elternzeit nehmen wollen, geht den künftigen Chef nichts an.

"Am liebsten spiele ich Schach – wegen der intellektuellen Herausforderung"

Auch welchen Hobbies Sie in Ihrer Freizeit nachgehen, muss der Boss nicht erfahren bzw. Sie können ihm, dazu befragt, jedes Märchen auftischen. Aber Vorsicht: Wenn Sie den Helden spielen wollen und von gefährlichen Hobbies oder recht fordernden Sportarten berichten, kann es Ihnen passieren, dass Sie genau deswegen den Job nicht bekommen. Wer will schon einen Mitarbeiter, der ausfällt, weil er sich in seiner Freizeit dauernd verletzt? Andererseits kann es natürlich ein Vorteil sein, wenn Sie "zufällig" den gleichen Freizeitaktivitäten nachgehen wie Ihr Chef.

"Ich bin katholischer Buddhist"

Ob sie katholisch oder evangelisch sind, mit Bäumen sprechen oder nachts zu selbstgebastelten Göttern beten, müssen Sie beim Vorstellungsgespräch nicht verraten bzw. sie dürfen ihre wahre Religion und auch ihre politischen Ansichten hinter einer nichtssagenden Beschreibung verstecken.

"Ich wollte eine Auszeit und mir über meinen weiteren Weg klar werden"

Lücken im Lebenslauf fallen immer auf. Sie als beabsichtigte Auszeit, die für eine Fortbildung oder Sinnsuche genutzt wurde, zu "verkaufen", kommt natürlich besser als die schnöde Arbeitslosigkeit. Lassen Sie Ihrer Phantasie freien Lauf. Das gilt auch, wenn Sie nach dem Grund für den gewünschten Arbeitgeberwechsel gefragt werden. Erzählen Sie bloss nicht, dass Sie dem alten Chef die Meinung gesagt und kurz darauf gefeuert wurden. Sagen Sie lieber: "Nach 10 Jahren wird es Zeit für einen Tapetenwechsel“. Wichtig ist nur, dass niemand Ihnen das Gegenteil beweisen kann. Ihre Geschichte muss also zur Formulierung im Arbeitszeugnis passen. Und übertreiben Sie es nicht, sonst greift der Personalchef zum Hörer und fragen bei Ihrem alten Arbeitgeber nach.

"Der Porsche ist ein Erbstück von Oma"

Sie fahren mit der Luxuskarosse vor und der Personalchef fragt Sie indirekt, ob Sie es überhaupt noch nötig haben zu arbeiten? Selbstverständlich dürfen Sie ihm da freundlich lächelnd ins Gesicht lügen. Denn ob Sie Ihren Job nur ausüben, um sich selbst zu verwirklichen oder ihn dringend brauchen, weil Sie mit den Leasing-Raten für die teuere Karre eh schon im Rückstand sind, ist ganz allein nur Ihre Angelegenheit.

Private Fragen sind nicht immer verboten

Aber Vorsicht: Solche Fragen sind nicht in jedem Fall verboten. Sie dürfen gestellt werden, falls es ein berufliches Interesse daran gibt. Wenn Sie sich bei der Bank bewerben, darf der Chef sehr wohl nach Schulden fragen. Denn der Arbeitgeber muss sichergehen, dass Sie für den Job auch tatsächlich geeignet sind und kein Risko für sein Unternehmen darstellen. (gs)