Breitband in Ă–sterreich: Regulierung vor Gericht

Vier Internet-Provider haben vor dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof ein wichtiges Verfahren gegen die Regulierungsbehörde gewonnen, die die Telekom Austria in den Ballungsräumen des Landes von der Breitband-Regulierung befreien wollte.

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Vier alternative Internet-Provider haben vor dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein wichtiges Verfahren gegen die Regulierungsbehörde Telekom Control Kommission (TKK) gewonnen. Die TKK wollte die Telekom Austria (TA) in den Ballungsräumen des Landes von der Breitband-Regulierung befreien. Der entsprechende Bescheid (M 1/07) wurde nun aber vom VwGH wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben (2008/03/0116, 118 bis 120). Die Regulierungsbehörde wollte sich dazu gegenüber heise online nicht äußern.

Dass die Provider überhaupt vor den VwGH ziehen konnten, verdanken sie einer früheren Entscheidung des Gerichtshofs. Dieser hatte die Weigerung der Regulierungsbehörde, alternativen Anbietern in derartigen Verfahren Parteistellung einzuräumen, für rechtswidrig erklärt. Daraufhin konnten sich erstmals hunderte Alternative als Parteien an dem Verfahren beteiligen und gegen den Bescheid Rechtsmittel ergreifen.

Mit ihrem nunmehr aufgehobenen Bescheid wollte die TKK bewirken, dass die TA in Ballungsräumen Österreichs ihren Mitbewerben keine so genannten Bitstream-Zugänge mehr verkaufen muss. In diesen als "Gebiet 1" bezeichneten Teilen Österreichs befinden sich 54 Prozent aller Breitbandanschlüsse (ohne Mobilfunk aber inklusive WLAN und WLL gerechnet). Die Entscheidung wurde von den alternativen Providern sofort heftig kritisiert. Sie fürchteten eine Re-Monopolisierung durch den Verlust von Kunden, die auf die Bitstream-Zugänge der TA angewiesen sind.

Der VwGH spart nun seinerseits nicht mit Kritik an dem Bescheid der TKK. Der Bescheid sei inhaltlich nicht ausreichend bestimmt und daher rechtswidrig. Zudem sieht der VwGH Widersprüche zwischen Spruch und Begründung des Bescheides sowie innerhalb der Begründung. Auch seien bestimmte Ausführungen "nicht nachvollziehbar". Außerdem habe die Behörde im Bescheid selbst festgestellt, dass die TA den gesamten österreichischen Breitbandmarkt beherrsche. Entsprechend müssten auch "von der Behörde bundesweit effektive Regulierungsmaßnahmen" vorgenommen werden. "Dies schließt zwar nicht eine regionale Differenzierung per se aus, wohl aber eine Differenzierung derart, dass in Teilen des Marktes keine geeigneten Verpflichtungen auferlegt werden", schreibt der VwGH.

Indes ist die Freude in der Providerszene über diesen juristischen Erfolg gedämpft. Denn die alternativen Anbieter sehen sich einem Margin Squeeze (Preis-Kosten-Schere) seitens der TA ausgesetzt – was die TKK allerdings verneint (Newsletter als PDF). Die TA gewinnt derzeit mit einem KombiPaket aus Telefonanschluss, Breitbandflatrate (8.192/768 kBit/s) und drei Mobilfunk-SIM-Karten zum Gesamtpreis von 19,90 Euro pro Monat viele Neukunden. Wenn ein alternativer Anbieter dieses Angebot über Bitstream-Zugang nachbilden möchte, muss er dafür monatlich 20,42 Euro an die TA überweisen (Naked ADSL mit VoIP-Option). Oder der Provider verzichtet auf die Telefonie-Einnahmen und liefert nur ADSL (Einkaufspreis für den Bitstream-Zugang 91 Cent), während der Kunde zusätzlich eine Telefongrundgebühr von mindestens 15,98 Euro an die TA bezahlen muss.

Kosten für Traffic, Kundenbetreuung, Abrechnung, Zahlungsausfall, Werbung, Kapitalkosten und dergleichen kommen in beiden Varianten noch hinzu. Für so manchen ISP ist daher unverständlich, wie die Regulierungsbehörde keinen Margin Squeeze annehmen und das entsprechende Verfahren (S 18/08) einstellen kann. Die TKK hat in Aussicht gestellt, den Sachverhalt bei Vorliegen der endgültigen TA-Geschäftszahlen für 2008 neuerlich zu überprüfen. In diesen Verfahren haben die alternativen Provider keine Parteistellung. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)