Österreichs GEZ-Pendant GIS rudert bei Rundfunkgebühren für PC zurück

Die GIS hat versichert, keine Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss zu verrechnen. Sie steht aber weiterhin auf dem (juristisch und politisch umstrittenen) Standpunkt, dass ihr für internetfähige PCs eigentlich Rundfunkgebühren zustehen.

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Die ORF-Tochter GIS (Gebühren Info Service, das Pendant zur deutschen GEZ) hat gegenüber dem Finanzministerium des Landes versichert, keine Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss zu verrechnen. Haushalte, in denen weder Radioapparat noch TV-Gerät (Fernseher, TV-Karte, DVB-T-Stick, etc.) vorhanden sind, müssen demnach nichts bezahlen, auch wenn sie einen Computer mit Breitbandanschluss haben. Im Juli hatte der Fall des in Wien lebenden Deutschen Constantin E. für Aufsehen gesorgt, der einem Bescheid der GIS zu Folge Gebühren für Radio- und Fernsehen bezahlen soll, obwohl er nur einen Computer hat. E. hat Rechtsmittel gegen den Bescheid ergriffen.

Die GIS steht zwar weiterhin auf dem (juristisch umstrittenen) Standpunkt, dass ihr in solchen Fällen Rundfunkgebühren zustehen. Wie der Sprecher von Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) heise online mitgeteilt hat, nimmt die GIS aber von einer Verrechnung Abstand. Die GIS wird im Auftrag des Finanzministeriums tätig, da sie neben den dem ORF zufließenden Gebühren gleichzeitig auch Steuern auf Rundfunkempfangsgeräte einhebt. Der Finanzminister könnte die GIS per Erlass oder sogar mittels einer einfachen Weisung davon abhalten, Rundfunkgebühren für Computer mit Internetzugang zu verrechnen. Für eine solche Weisung sieht man im Ministerium nun aber aufgrund der Zusicherung der GIS keinen Anlass.

Zu den Hotline-Mitarbeitern der GIS hat sich die neue Position ihres Arbeitgebers aber noch nicht herumgesprochen. Bei einem Testanruf von heise online am Freitag wurde dem angeblich Radio- und TV-freien Haushalt mit Internetzugang die Zahlung von Radiogebühren vorgeschrieben. Auf dem Registrierungsformular sei "Radio"anzukreuzen. Ein Feld für "Computer" gibt es dort nicht. Auch ein 2006 online gestellter Artikel auf der GIS-Website spricht weiterhin von einer Gebührenpflicht.

Während bei Haushalten nur jene betroffen sind, die keine Radio- und Fernsehempfänger haben, könnte Unternehmen sogar eine Gebühr für jeden zehnten Rechner drohen. Unternehmen möchte die GIS laut ihrer Website aber keine Gebühren für Computer verrechnen: "(…) in keinster Form hat der Gesetzgeber daran gedacht, pro zehn PCs in einem Unternehmen eine Gebühr zu fordern", heißt es dort.

Die politischen Parteien Österreichs sind einhellig gegen die Belastung von Computern mit Rundfunkgebühren. KPÖ, Grüne und ÖVP haben dies bereits 2006 zum Ausdruck gebracht, die Grünen haben das diese Woche noch einmal bekräftigt. Nun hat auch die SPÖ Stellung bezogen. Aus Sicht der stimmenstärksten Partei des Landes ist die Einhebung von Rundfunkgebühren für PCs mit Internetanschluss rechtlich nicht zulässig. "Die Ausweitung der Einhebung von Rundfunkgebühren kommt für die SPÖ nicht in Frage, da mit dem Internet verbundene PCs nicht automatisch zum Empfang eines Radio- oderFernsehprogramms des ORF geeignet sein müssen (zum Beispiel keine Soundausgabe), und für den Empfang eines Internetstreams unbedingt ein Download notwendig ist", erklärte die sozialdemokratische Nationalratsfraktion. "Daher sehen wird diese Gerätekonstellationen auch nicht als Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes an." Nach den für Ende September angesetzten Neuwahlen würden sich die neue Bundesregierung und der neue Nationalrat mit der Thematik zu beschäftigen haben.

Für die FPÖ äußerte sich Generalsekretär Harald Vilimsky: "Dies ist eine Ungerechtigkeit und eine Abzocke, die aber zurzeit rechtlich gedeckt scheint." Gebühren für Computer seien nicht sinnvoll und eine reine "Geldmache". Seine Fraktion werde sobald wie möglich im Nationalrat einen Antrag mit der Intention einbringen, die Gebührenfreiheit von Computern sicherzustellen. Vilimsky ist aber überhaupt gegen Rundfunkgebühren. "Im Grunde trete ich für eine Verteilungsgerechtigkeit ein, nach deren Prinzip jeder TV- oder Radio-Sender zu fördern ist, der einen hohen Qualitätsstandard und bestimmte Informationsanteile aufweist. Dies soll aber nicht über eine Zwangsgebühr erfolgen, sondern aus dem allgemeinen Steuertopf." Der ORF solle seine Programme verschlüsselt verbreiten: "Dieses System funktioniert bei zig anderen Pay-TV-Sendern!" Das BZÖ hat auf die Anfrage von heise online erneut nicht reagiert.

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(Daniel AJ Sokolov) / (jk)