E-Government-Gesetz in Kraft getreten

Mit dem E-Government-Gesetz soll die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden gefördert werden. Datenschützer und Sicherheitsexperten sehen aufgrund unzureichender Verschlüsselung vertrauliche Daten in Gefahr.

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Von
  • Sylvia Beckers

Zum 1. August ist das E-Government-Gesetz (Gesetzestext: PDF) in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte dem Gesetzentwurf im Juni zugestimmt und damit dem in puncto Sicherheit vielfach kritisierten Gesetz den Weg geebnet. Das E-Government-Gesetz verpflichtet Behörden unter anderem, umfangreiche Online-Informationen bereitzustellen, und soll elektronische Nachweise sowie den elektronischen Zahlungsverkehr in Verwaltungsverfahren erleichtern.

Außerdem werden mit dem Gesetz neben der qualifizierten elektronischen Signatur nun alternative Technologien für die elektronische Ersetzung der Schriftform zugelassen und weitere Einsatzmöglichkeiten für die eID-Funktion des neuen Personalausweises geschaffen.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung wurde von Oppositionspolitikern, Datenschützern und Sicherheitsexperten unter anderem kritisiert, weil das für die Umsetzung gewählte Kommunikationsmittel De-Mail keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet. Diese durchgängige Verschlüsselung ist bei De-Mail lediglich optional durchführbar und kein Standard. ()