LKW-Maut ist rechtmäßig

Ein Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Mauterhebung für LKW ab 12 Tonnen wurde beendet, weil beide Seiten die Sache für erledigt erklärten. Damit sind die letzten Einwände gegen die bis 2015 geltende LKW-Maut entkräftet worden.

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Von
  • Detlef Borchers

Nach einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Münster ist ein Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Mauterhebung für LKW ab 12 Tonnen beendet worden, weil beide Seiten die Sache für erledigt erklärten. Damit sind die letzten Einwände gegen die bis 2015 geltende LKW-Maut entkräftet worden.

Vor über sieben Jahren hatte ein Kieler Spediteur gegen einen Mautbescheid von 22,41 Euro geklagt. Er hatte seinerzeit in Zweifel gezogen, ob überhaupt Mautzahlungen mit einer einfachen Verordnung erzwungen werden können. Das zuständige Oberverwaltungsreicht Münster hatte im Laufe der Jahre den Fall zwei Mal zugunsten des Unternehmers entschieden, während das Bundesverwaltungsgericht den Fall jeweils zur Neuverhandlung nach Münster zurück verwies. Mit dem im Juli 2013 rechtskräftig gewordenen "Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes" ist aus der Verordnung ein Gesetz geworden, das rückwirkend bis zum Jahr 2003 gilt, als die LKW-Maut startete. Um dieses Gesetz zu ändern, hätte das OVG Münster oder der Spediteur das Bundesverfassungsgericht anrufen müssen.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) begrüßte, dass nun Rechtssicherheit bei der LKW-Maut bestehe. Nach der Bundestagswahl wird sein Nachfolger Verhandlungen mit dem Maut-Betreiber Toll Collect aufnehmen müssen, da der Mautvertrag im Jahre 2015 ausläuft. Beide Seiten streiten sich noch vor einem Schiedsgericht um die Höhe des Schadensersatzes für den Fehlstart der LKW-Maut.

Seit November 2011 suchen Experten im Auftrag des Verkehrsministerium nach technischen Alternativen zur LKW-Maut. Im angelaufenen Wahlkampf spielt zwar die PKW-Maut die Hauptrolle, doch auch die Zukunft der LKW-Maut wird debattiert. So fordern die Grünen in ihrem Wahlprogramm die Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen und alle Frahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Außerdem sollen die Fernbusse eine Mautgebühr zahlen. (jk)