Kabel Deutschland lehnt Millionenzahlung an private Sender ab

Kabel Deutschland geht gegen die vom Landgericht Berlin auferlegte Nachzahlung von 46 Millionen Euro in Berufung. Der Kabelanbieter soll nachträglich für die Verwertung privater Programme zahlen, so das Ergebnis einer Klage der VG Media.

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Von
  • Sylvia Beckers

Gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, dass Kabel Deutschland knapp 46 Millionen Euro an private Hörfunk- und Fernsehanbieter für die Verwertung ihrer Programme nachzahlen soll, will das Unternehmen Berufung einlegen. Das gab Unternehmenssprecher Marco Gassen am Mittwoch bekannt.

Die VG Media hatte gegen den Kabelriesen geklagt und vertritt nach eigenen Angaben die Rechte nahezu aller deutschen privaten TV- und Hörfunksender. Der Klage waren andere Verwertungsgesellschaften beigetreten.

Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Streit um die Vergütung der Urheber- und Leistungsschutzrechte durch Kabelnetzbetreiber. Die deutschen Kabelanbieter sind grundsätzlich verpflichtet, für die sogenannte "Kabelweitersendung" der Programme eine Vergütung an die Programmanbieter zu bezahlen. 2006 hatten es die deutschen Netzbetreiber auf einen Streit mit den Verwertungsgesellschaften ankommen lassen und die Zahlungen Anfang 2007 vorübergehend eingestellt.

Nach Bekanntwerden des Urteils des Landgerichts Berlin hatte ein Sprecher von Kabel Deutschland bereits am Dienstag gesagt, man behalte sich das Recht vor, in die nächste Instanz zu gehen. (sybe)