Tipp: Digitalen Nachlass mit der Firma regeln

Wenn ein Mitarbeiter stirbt, stellt sich die Frage, was mit seinem elektronischen Nachlass passiert. Wer juristische Probleme vermeiden will, sollte dafür frühzeitig klare Regelungen trefffen, empfiehlt iX in der aktuellen Ausgabe 9/2013.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 22 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Seeger

Google hat dieses Jahr den Inactive Account Manager eingeführt, um seinen Benutzern die Möglichkeit zu geben, über den Verbleib ihrer Daten im Todesfall zu entscheiden. Bei Facebook können Angehörige die Löschung des Kontos eines Verstorbenen beantragen oder einen Gedenkzustand. Und auch Dienstleister haben die Problematik des "digitalen Testaments" bereits entdeckt.

Wenn ein Mitarbeiter stirbt, stellt sich für die Firmenleitung und Angehörige die Frage, was mit seinem elektronischen Nachlass passiert. Problematisch wird es, wenn der Angestellte seinen Computer oder das Smartphone gleichzeitig beruflich und privat genutzt hat. Der Firma ist es dann zunächst nicht gestattet, auf möglicherweise wichtige geschäftliche E-Mails zuzugreifen, wenn im selben Postfach private Nachrichten liegen. Darauf weist iX in seiner aktuellen Ausgabe hin (9/2013).

Das Magazin rät darum dazu, für den Ernstfall durch Verträge und Betriebsvereinbarungen klare Regelungen zu treffen. So kann etwa festgelegt werden, dass der Zugriff auf das Postfach des Verstorbenen nur mit einem fachkundigen IT-Mitarbeiter erfolgen darf und zweifelsfrei private Mails nicht geöffnet, sondern an den Erben übermittelt werden. Ähnliche Regeln sollte es auch für längere Krankheitszeiten oder Urlaube geben.

Grundsätzlich gehen Konten von E-Mail-Anbietern, sozialen Netzwerken und anderen Webseiten nach dem Tod eines Menschen an dessen Erben über. Dieser kann mit dem Erbschein bei Anbietern Zugriff auf E-Mail-Konten des Verstorbenen verlangen. Gleiches gilt für Daten bei Cloud-Diensten und Domains bei Webhosting-Anbietern.

Der vollständige Artikel zum Thema ist in iX 9/13 und auch online zu finden. Das Heft ist ab sofort im gut sortieren Zeitschriftenhandel erhältlich. Zudem ist es im heise-shop bestellbar und als digitale Version für die iX- iPad-App. (js)