Vorbereitung der Volkszählung fürs Erste gestoppt

Gegen das umstrittene Vorbereitungsgesetz für den 2011 geplanten Zensus hat der Bundesrat einstimmig Einspruch eingelegt. Dabei geht es den Ländern vor allem um die Finanzierung, aber auch um die Ausweitung der Datenerhebung.

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In seiner gestrigen Plenarsitzung hat der Bundesrat einstimmig Einspruch gegen das umstrittene Vorbereitungsgesetz für den 2011 geplanten registergestützten Zensus eingelegt. Den Ländern geht es vor allem ums Geld, aber auch um die geplante Ausweitung der Datenerhebung. Mitte Oktober hatten sie erstmalig seit der Gründung der großen Koalition den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag angerufen. Dabei fanden die beiden Seiten aber keinen Kompromiss. Gemeinsame Änderungen am Gesetzesentwurf waren nicht möglich. Daher blockierten die Länderchefs das Vorhaben komplett. Es kann nun nur noch gegen den Willen des Bundesrates in Kraft treten. Dazu müsste das Parlament den Einspruch mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.

Der Hauptstreitpunkt sind die Kosten. Hier drängt der Bundesrat auf eine höhere Beteiligung des Bundes. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Länder knapp 80 Prozent der auf 560 Millionen Euro geschätzten Ausgaben tragen. Außerdem forderte der Bundesrat unter anderem ein einheitlich festgeschriebenes Verwaltungsverfahren in Bund und Ländern. Bei Umsetzung dieses Anrufungsbegehrens wäre das Gesetz zustimmungsbedürftig geworden.

Die EU plant für 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung. In Deutschland wollen Bundesregierung und Bundestag die Zählung im Wesentlichen durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Zur Ergänzung sollen Informationen bei Gebäude- und Wohnungseigentümer erhoben werden. Stichproben sollen die Datenqualität sichern und bei etwa sieben Millionen Bürgern weitere Daten abfragen, darunter Erwerbstätigkeit und Bildungsgrad. Abgerundet werden soll die rechnergestützte Volkszählung durch eine Befragung der rund 17,5 Millionen Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.

Der Bundesrat will, dass die Meldebehörden bei Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch Einzelprüfungen vornehmen können. Diesen Wunsch haben Bundesregierung und Bundestag bislang aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken verworfen. Der Zensus solle nicht für Korrekturen der Melderegister missbraucht werden. Vor einer derartigen Ausdehnung der Volkszählung haben auch Datenschützer gewarnt. Prinzipielle Bedenken gegen den neuen Zensus hat der Bundesrat nicht.

Der Innenausschuss des Bundesrats hatte zudem empfohlen, den Regierungsentwurf zur Umsetzung des transatlantischen Abkommens zur Fluggastdaten-Weitergabe der EU an die USA zu kritisieren (PDF-Dokument). Der Vorschlag fand bei den Länderchefs jedoch keine Gegenliebe. Innenpolitiker mahnen, dass europäische Datenschutzstandards auch bei der Terrorismusbekämpfung gewahrt bleiben müssten. Das Abkommen bleibe "deutlich dahinter zurück". Im Vergleich zur letzten Vereinbarung seien die Datenschutzgarantien sogar "weiter gelockert worden". Da aus EU-Sicht offenbar kein besseres Ergebnis zu erzielen gewsen sei, müsse die Bundesregierung darauf hinwirken, dass bei der Durchführung des Abkommens zumindest die Datenschutzstandards eingehalten werden.

Der Bundesrat hat auch keine Einwendungeng gegen den Gesetzesentwurf (PDF-Dokument) zur Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarats erhoben. Das Abkommen soll zur Bekämpfung der Computerkriminalität dienen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnte dagegen jüngst davor, dass das Abkommen Deutschland dazu verpflichte, jeglichen Anforderungen von Telefon- und Internetdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden unverzüglich und "im größtmöglichen Umfang" nachzukommen. Daher sei der Völkervertrag unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention – ebenso wie die gerade vom Bundestag beschlossene Vorratsdatenspeicherung. (Stefan Krempl) (ghi)