Regierungskommission: Antiterrorgesetze müssen entschärft werden

Die sechsköpfige Expertenkomission zur Evaluierung der Antiterror-Gesetze konnte sich nicht in allen Punkten einigen. Einig war man sich aber in der Forderung nach strengerer Kontrolle des BKA und einer gesetzlichen Grundlage für das Terror-Abwehrzentrum.

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Von
  • Detlef Borchers

Eine paritätisch vom Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium eingesetzte Kommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetze hat einen 308-seitigen Prüfbericht vorgelegt. Dieser wurde der Süddeutschen Zeitung zugespielt. Sie berichtet, dass viele Antiterrormaßnahmen nach Ansicht der Prüfer eingeschränkt werden sollten. So müsse das Bundeskriminalamt (BKA) einer parlamentarischen Kontrolle unterstellt werden und von ihm angeordnete Online-Durchsuchungen vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes genehmigt werden. Das gemeinsame Terror-Abwehrzentrum (GTAZ) müsse eine eigene gesetzliche Grundlage bekommen. Der Militärische Abschirmsdienst sei weitgehend entbehrlich, die Freiheit der Wissenschaft beim Lehren naturwissenschaftlicher Erkenntnisse (z.B. Sprengstoffforschung) dürfe nicht eingeschränkt werden.

Die sechsköpfige Expertenkomission konnte sich dem Bericht der Zeitung zufolge nicht in allen Punkten einigen. So scheiterte die Empfehlung, bei der Online-Durchsuchung und dem großen Lauschangriff auch den Bundesdatenschützer verpflichtend einzuschalten. Keine Mehrheit fand eine Empfehlung, die Trennung von Polizei und Geheimdiensten stärker auszubauen und zu überwachen. Dagegen wurde die Kritik am GTAZ einhellig geteilt. Die in Berlin-Treptow ansässige Superbehörde mit ihrer umstrittenen Anti-Terrordatei, die die Arbeit von 40 anderen Behörden zusammenfasst, müsse mit einer eigenen gesetzlichen Grundlage ausgestattet werden. Dies sei umso wichtiger, weil ähnliche Behörden wie das Nationale Cyber-Abwehrzentrum und das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) in ähnlicher Weise nur durch Verordnungen ins Leben gerufen wurden. Ein Besuch der Expertenkomission beim GTAZ in Berlin-Treptow habe die bedenklich Tendenz gezeigt, dass dort Daten nicht nur gesammelt, sondern auch gemeinsam von Polizei und Nachrichtendiensten verarbeitet werden. Dies müsse genauer geregelt werden. Der vehemente Widerstand, den BKA-Chef Jörg Ziercke und Verfassungsschutzpräsident Has-Georg-Maaßen in Kosultationen mit der Kommission zu einem GTAZ-Gesetz gezeigt haben sollen, wird in dem Gutachten kritisch erwähnt.

Auch das durch das BKA-Gesetz mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete BKA müsse nach Ansicht der Experten besser kontrolliert werden. Dazu gehöre die Kontrolle durch das Parlament sowie bessere richterliche Kontrollen durch den Bundesgerichtshof. Bisher ist nur das Amtsgericht Wiesbaden für Fälle wie die Wohnraumüberwachung und die Online-Durchsuchung zuständig. Die Aufwertung der richterlichen Genehmigungspflicht müsse der Schwere des Eingriffes in die Privatsphäre der Bürger entsprechen. Außerdem forderte die Kommission mehrheitlich, dass Betroffene viel häufiger nachträglich über solche geheimen Ermittlungen informiert werden müssen.

Für das Innenministerium saßen die ehemalige Generalbundsanwältin Monika Harms, der Ministerialdrektor Stefan Kaller und der Jurist Heinrich Amadeus Wolff in der Kommission. Das Justizministerium entsandte den ehemaligen Ministerialdirektor Volkmar Giesler, den Juristen Matthias Bäcker und den FDP-Politiker Burkhard Hirsch. (jk)