Copyright-Missbrauch: Lawrence Lessig klagt gegen Musikfirma

Harvard-Rechtsprofessor und Creative-Commons-Inititator Lawrence Lessig hat die australische Plattenfirma Liberation Music verklagt, nachdem diese eine Aufzeichnung eines Vortrags von ihm auf YouTube sperren ließ.

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Der Harvard-Rechtsprofessor und Creative-Commons-Inititator Lawrence Lessig hat die australische Plattenfirma Liberation Music verklagt, nachdem diese das Video eines Lessig-Vortrags auf YouTube sperren ließ. Lessig hatte im Rahmen seines Vortrags kurze Ausschnitte verschiedener YouTube-Videos gezeigt, die den Song Lisztomania der französischen Indiepop-Band Phoenix enthielten. Das Label sieht darin einen Verstoß gegen das US-Urhebrrecht und hat bei YouTube die Löschung des Lessig-Vortragsvideos betrieben. Nun dreht der Jurist den Spieß um und wirft dem Label Urheberrechtsmissbrauch vor.

Der auf YouTube hochgeladene und ursprünglich 2010 in Südkorea auf einer Creative-Commons-Konferenz gehaltene Vortrag hatte den Titel "Open" und beschäftigte sich mit den Auswirkungen des Internets und digitaler Medien auf das Kommunikationsverhalten der jüngeren Generation. Zur Veranschaulichung baute Lessig laut der Klageschrift fünf Ausschnitte aus Videos ein, in denen YouTube-Nutzer zu "Lisztomania" tanzen. Die Clips hatten jeweils eine Länge von 10 bis 47 Sekunden; der Originalsong ist über vier Minuten lang.

Für die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die Lessigs Klage unterstützt, ist die Nutzung des Materials ein klassisches Beispiel für das "Fair use"-Prinzip im US-Urheberrecht. Dieses schränkt exklusive Verwertungsrechte zum Wohl der Allgemeinheit ein indem es etwa erlaubt, Kopien für den privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch zu erstellen oder zu zitieren. Dabei sind letztlich die Gerichte dafür zuständig, den genauen Bereich des "fairen" Gebrauchs geschützter Werke abzustecken.

Lessig wirft der Plattenfirma vor, sich durchaus mit dieser Klausel auszukennen und trotzdem mutwillig bei YouTube auf das Löschen des umstrittenen Videos gedrängt zu haben. Er habe die Herunternahme des Clips kurzzeitig in Kauf genommen, nachdem ihm die Australier andernfalls per E-Mail außerhalb des offiziellen Schlichtungsverfahrens das Einleiten rechtlicher Schritte "binnen 72 Stunden" angedroht hätten. Nun hofft er, einen Präzedenzfall zu schaffen, um anderen entsprechende Auseinandersetzungen zu ersparen. (mho)