Phase zwei im FRAND-Streit zwischen Google und Microsoft

Anfang dieser Woche beginnt der zweite Teil des Verfahrens zwischen den beiden IT-Konzernen um die Lizenzierung standardessenzieller Patente. Microsoft beklagt Vertragsverletzungen der Google-Tochter Motorola.

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Von
  • Christian Kirsch

Nachdem Googles Tochter Motorola mit ihren ursprünglichen Lizenzforderungen von Microsoft für die Nutzung standardessenzieller Patente (SEP) im April 2013 gescheitert war, beginnen am morgigen Montag die Beratungen eines Geschworenengericht in Seattle über die von Microsoft beklagten Vertragsverletzungen Motorolas.

In dem Verfahren (Az 2:cv-10-1823) geht es um Patente, deren Nutzung die Umsetzung des Video-Codec H.264 und von WiFi unumgänglich ist. Sie sind Eigentum des zu Google gehörenden Smartphone-Herstellers Motorola Mobility. Er hatte sich gegenüber den jeweiligen Standardisierungsgremien verpflichtet, jedem Interessierten eine Lizenz für diese SEP zu fairen, vernünftigen und nicht-diskrimierenden Bedingungen (FRAND) zu gewähren.

Später klagte Motorola gegen Microsoft, da dessen Xbox die jeweiligen Patente verletze und das Unternehmen keine Lizenz erworben hatte. In Deutschland konnte Motorola so ein Verkaufsverbot erreichen, das es jedoch nicht durchsetzte. In den USA entfaltete dieses deutsche Verkaufsverbot keine Wirkung. Vor dem US-Bundesbezirksgericht verlangte die Google-Tochter Lizenzzahlungen in Höhe von zunächst 4 Milliarden US-Dollar jährlich und schraubte diese später auf 150 Millionen zurück. Sie bekam jedoch nur rund 1,8 Millionen zugesprochen.

Nach Microsofts Auffassung hat Motorola gegen einen Vertrag verstoßen, der es zur FRAND-Lizenzierung der Patente verpflichtet. Unklar ist jedoch, wie eine Strafe für einen solchen Verstoß gegebenenfalls aussehen könnte. Zumal nicht Microsoft, sondern die jeweiligen Standardisierungsgremien Motorolas Vertragspartner sind.

Der Streit um SEP hat in den USA und in Europa die Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen. So untersucht die EU-Kommission sowohl Samsung als auch Motorola: Beide Unternehmen hatten in Europa versucht, Verkaufsverbote gegen Konkurrenten unter Bezug auf SEP durchzusetzen. Samsung verzichtet mittlerweile in der EU darauf. Die US-Wettbewerbsbehörde FTC (Federal Trade Commission) hat Motorola inzwischen untersagt, SEP zur Durchsetzung von Verkaufsverboten zu nutzen. Auch der Europäische Gerichtshof wird sich mit der Frage befassen, ob Verkaufsverbote bei der Verletzung von SEP zulässig sind. (ck)