NSA-Affäre im TV-Duell: Bundeskanzlerin hält es für möglich, dass Mails gelesen werden

Im TV-Duell der zwischen Merkel und Steinbrück erklärte die Bundeskanzlerin, es sei möglich, dass die Daten deutscher Staatsbürger in den USA ausgewertet werden. Ihr Kontrahent warf ihr Lässigkeit im Umgang mit der NSA-Affäre vor.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 250 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Die Bundeskanzlerin hat mit den Worten "kann sein" eingeräumt, dass eine innerdeutsche E-Mail in den USA mitgelesen werden kann. Zu diesem Eingeständnis hatten sie die Moderatoren im TV-Duell der Kanzlerkandidaten von SPD und Union gedrängt. Davor hatte Angela Merkel beim Thema NSA-Affäre erneut betont, dass sie sich auf die Zusage verlasse, auf deutschem Boden würde deutsches Recht eingehalten. Dann wurde aber darauf hingewiesen, dass dies für moderne Kommunikation nicht ausreicht. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück erneuerte dann auch den Vorwurf, die Fragen seien keineswegs geklärt, auch wenn Kanzleramtsminister Pofalla "mit einer Art Persilschein der NSA herumwedelt" und die Affäre für beendet erklären will.

Die Kandidaten im "Duell"

(Bild: Screenshot)

Zu Beginn des nur wenige Minuten dauernden Gesprächs über die NSA-Affäre hatten die Moderatoren die Bundeskanzlerin daran erinnert, dass eine innerdeutsche Mail durchaus auch über ausländische Leitungen fließen mag, wo sie dann abgefischt werden kann. Merkel erwiderte, in anderen Ländern gelte eben ein anderes Datenschutzrecht als hierzulande. Gerade weil Daten aber auch durch das Ausland fließen können, habe etwa die Deutsche Telekom Vorschläge gemacht, wie man "transparenter sehen kann, wie seine Mails nicht erst einmal über den Atlantik gehen". Ohne genauer darauf einzugehen, erklärte sie, da habe man aber noch viel zu tun.

Steinbrück wies darauf hin, dass natürlich Rechte Deutscher betroffen sind, wenn die USA nach eigener Aussage 75 Prozent des Internetverkehrs überwachen können. Das sei bereits jetzt nicht nur in Bezug auf die Grundrechte, sondern auch strafrechtlich relevant. Er kritisierte die "Lässigkeit", mit der die Bundesregierung mit diesen Vorwürfen umgehe. In Bezug auf Konsequenzen zog sich die Kanzlerin auf die Ankündigung zurück, im Rahmen der Verhandlungen über eine europäische Datenschutzverordnung solle festgelegt werden, dass Unternehmen, die Daten an Dritte weitergeben, dies uns "den Europäern" mitteilen müssen. Es fehlte aber ein Hinweis darauf, dass ihnen dies etwa von US-Behörden bei Strafandrohung verboten werden kann.

Darüber hinaus gestand die Kanzlerin ein, dass sie das Ausmaß der enthüllten Überwachung so nicht gesehen habe. Sie sei froh, dass es in den USA eine Debatte darüber gebe und sich Unternehmen dazu geäußert haben, wie sehr sie sich bedrängt fühlen. Diese inneramerikanische Diskussion werde bei internationalen Verhandlungen hilfreich sein. Trotzdem wollte sie sich nicht bei Edward Snowden dafür bedanken, dass er die Debatte ausgelöst hat. Steinbrück bescheinigte ihm immerhin Zivilcourage, zog sich aber bei der Frage danach, ob er ihm Asyl gewährt hätte, darauf zurück, dass Snowden nicht juristisch korrekt darum ersucht hatte. (mho)