US-Patent auf Online-Musikvertrieb wird neu geprüft
US-Bürgerrechtler haben erreicht, dass das US-Patentamt ein gewerbliches Schutzrecht von Seer Systems auf die Verteilung von Musikdateien übers Internet hinterfragt.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) kann einen weiteren Teilerfolg mit ihrem Patent Busting Project verbuchen. So hat die US-Bürgerrechtsorganisation nach eigenen Angaben erreicht, dass das US-Patentamt ein gewerbliches Schutzrecht in den Händen von Seer Systems auf den Online-Vertrieb von Musik überprüft. Das nun offiziell in Frage gestellte Patent 5,886,274 bezieht sich auf ein System, mit dem unterschiedliche Datenformate in eine Datei zusammengefasst, über das Internet verteilt und dann in einem Abspielgerät angehört werden können.
Der EFF erschien dieser Anspruch ungewöhnlich weit. Sie machte sich daher im Juni auf die Suche nach Hinweisen auf Erfindungen, die bereits vor dem Patent dem darin dokumentierten Stand der Technik entsprachen ("Prior Art"). Im Oktober folgte der Antrag auf eine offizielle Hinterfragung des Schutzrechts.
Verhängnisvoll für Seer Systems dürfte sich laut den Bürgerrechtlern vor allem die Tatsache erweisen, dass der Gründer der Firma und der im Patent genannte Erfinder, Stanley Jungleib, selbst in einem Buch mehr oder weniger anerkannt habe, dass die beschriebenen Techniken gleichsam ein alter Hut seien. Seer habe den Patentschutz erst beantragt, nachdem die dahinterstehenden Ideen bereits in die frei verfügbare Wissensallmende gewandert waren. Das Unternehmen habe kein glückliches Händchen damit bewiesen, die vorliegende Literatur und den darin beschriebenen Stand der Technik nicht zu berücksichtigen.
Seer kann jetzt noch Stellung nehmen zu den Vorwürfen und die Ansprüche verteidigen. Die Vertreter der EFF, denen die Kanzlei Day Casebeer Madrid & Batchelder und die "Cyberlaw Clinic" des Berkman Center for Internet and Society an der Harvard Law School bei der Erstellung des Antrags auf erneute Prüfung des Schutzrechts unter die Arme gegriffen hatten, rechnen aber mit einer Nichtigkeitserklärung des Patents. Generell enge das Patentamt 70 Prozent der hinterfragten, auf Zeit verliehenen Monopolrechte ein oder erkläre sie ganz für ungültig. Im Rahmen ihrer "Patentjagd" haben die Bürgerrechtler mittlerweile die offizielle erneute Prüfung von sechs gewerblichen Schutzrechten erreicht. Eines davon, das sich auf die Erstellung digitaler Aufnahmen von Live-Aufführungen bezog, hat das US-Patentamt bereits für nichtig erklärt. (Stefan Krempl) / (jk)