China: Harte Regeln gegen "Online-Gerüchte"

Wer in China Gerüchte online in die Welt setzt, könnte dafür ins Gefängnis wandern. Die Justizbehörden des Landes haben neue Richtlinien verabschiedet, die Straftaten wie Verleumdung auf Online-Kommunikation erweitern.

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Chinas Justizbehörden haben neue Richtlinien erlassen, nach denen sich bestimmte Straftatbestände wie Verleumdung auch auf Online-Kommunikation anwenden lassen. Das geht aus einem Bericht der South China Morning Post hervor. Demnach kann man etwa für das Posten von Gerüchten verklagt werden, sofern die Posts von 5000 Netznutzern gesehen oder 500 Mal online geteilt wurden. Im Falle einer Verurteilung drohen Haftstrafen bis zu drei Jahren.

Weiterhin ist vorgesehen, dass die Verwendung anstößiger Sprache oder online ausgesprochene Drohungen gegen andere strafbar werden. Wer hingegen Falschinformationen in kommerziellen Kontexten publiziert, könnte sich wegen illegaler Geschäftsaktivitäten verantworten müssen. Ebenfalls werden auch Erpressungsfälle abgedeckt, etwa wenn mit angedrohter Online-Publikation belastender Informationen Geld erpresst wird.

Laut Morning Post folgen die neuen Regularien auf eine Welle harten Durchgreifens der Behörden, die in zahlreichen Verhaftungen gegen die Verbreiter von "Online-Gerüchten" mündete. Beobachter werteten die Richtlinien demnach als Versuch, diese rigide Politik im Nachhinein juristisch zu rechtfertigen.

Allerdings gehen die Vorgaben auch auf einen verstärkten Trend zum Bürgerjournalismus und zum Whistleblowing ein. So hatten wohl in in jüngster Vergangenheit Privatleute Missstände wie Korruption online öffentlich gemacht und damit für die Enthebung der schuldigen Amtsinhaber gesorgt. Entsprechend sollen Bürger dem Bericht zufolge nicht verantwortlich gemacht werden können, wenn sie Behauptungen über Amtspersonen posten, die sich dann als falsch erweisen – zumindest wenn keine absichtliche Fälschung von Fakten erkennbar sei. Auch das reine Weiterleiten von Falschinformationen soll nicht strafbar sein. (axk)